Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Deutsche Lichtmiete Investment in der Kritik von Stiftung Warentest

Im Rahmen seiner regelmäßigen Bewertung und Analyse von Kapitalanlagen aller Art warnt das Verbraucherschutzmagazin “Stiftung-Warentest” (www.test.de) in einem Artikel vom 16.01.2018 vor einem riskanten Deutsche Lichtmiete Investment.

Zu dem Angebot der Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH meint “Stiftung Warentest”, diese Geldanlage in LED-Industrieleuchten sei für interessierte Anleger, die nicht über entsprechende Erfahrungen mit solchen Geldanlage-Produkten verfügen, wegen ihrer Risiken nicht empfehlenswert. Daher sollten Anleger laut Bewertung von “Stiftung Warentest” allenfalls einen kleinen Teil ihres Vermögens in diese Anlageform investieren, um bei Problemen der Emittentin einen etwaigen Totalverlust verkraften zu können.

Auch die Vermögensanlagen-Informationsblätter zu diesem Investment hält “Stiftung Warentest” für nur bedingt aussagekräftig, da sie etwa die Interessenkonflikte aus der mehrschichtigen Kauf- und Mietstruktur nur unzureichend beschreiben würden. Anleger müssten daher darauf vertrauen, dass sie auch tatsächlich alle Zahlungen pünktlich erhalten.

Laut “Stiftung Warentest” gehen die fraglichen Leuchten durch mehrere Firmen der Unternehmensgruppe von der Herstellerin über eine Zwischenhändlerin an die jeweilige Emittentin. Mit ihrem Geschäftsmodell wolle die Gruppe nach Angaben von “Stiftung Warentest” handelsübliche Zwischengewinne erzielen, ohne allerdings deren Höhe zu benennen. Daher könnten Anleger nach Auffassung von “Stiftung Warentest” die Angemessenheit der jeweiligen Kaufpreise nur schwer beurteilen.

Außerdem dürften betroffene Anleger laut “Stiftung Warentest” – wie bei solchen Direktinvestments üblich – weder etwas mitbestimmen noch kontrollieren und zudem ihre LED-Leuchten nur dann an Dritte übertragen, wenn die Emittentin einer solchen Übertragung zustimmt.

Kritik übt “Stiftung Warentest” auch daran, dass Anleger, die eine besondere Mittelverwendungskontrolle wünschten, hierfür extra bezahlen müssten.

Alles in allem hält “Stiftung Warentest” eine Zeichnung dieses Direktinvestments durch Anleger ohne ausreichende Erfahrung für riskant und daher auch nicht für empfehlenswert.

 

Das Geschäftsmodell der “Deutsche Lichtmiete”-Gruppe

Nach eigenen Angaben konzentriert sich die Deutsche Lichtmiete Beteiligungsgesellschaft mbH seit ihrer Gründung im Jahre 2009 auf den Markt der Energieeffizienz mit dem Ziel, Marktführer in der Vermietung von LED-Beleuchtungstechnik in Deutschland zu werden.

Bei den angebotenen Vermögensanlagen sollen interessierte Anleger von der Emittentin LED-Industrieprodukte erwerben, die von dieser zurück gemietet und an potentielle Kunden weitervermietet werden. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit will die Emittentin diese Produkte zu einem vorab vereinbarten Kaufpreis von den Anlegern zurück erwerben.

Mit diesem Geschäftsmodell soll es potentiellen Mietkunden aus den Bereichen Industrie, Produktion, Handel und Dienstleistungen ermöglicht werden, eine sofortige Kostenersparnis von bis zu 35% zu realisieren bei einer gleichzeitigen CO²-Reduktion ihrer Beleuchtung von über 65%.

Nach Angaben der Unternehmensgruppe soll es sich bei dem “Mieten von Licht” quasi um eine “Revolution” handeln, da sich in keinem anderen Geschäftsbereich Ausgaben und Verbrauch so schnell reduzieren ließen, wie bei dem Produkt “Licht”.

 

Risiken von Direktinvestments bei der Deutsche Lichtmiete

Das maximale Risiko von Anlegern bei der Unternehmensgruppe besteht in einem vollständigen Verlust ihrer Vermögensanlage bis hin zu einer möglichen (Privat-) Insolvenz, falls diese ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise fremdfinanziert haben und bei Problemen oder gar einem Totalverlust ihrer Anlage die aufgenommenen Fremdmittel weiter zurückführen müssen.

Zu einem wesentlichen Risiko dieser Vermögensanlage zählt unter anderem die eingeschränkte Handelbarkeit solcher Direktinvestments. Darüber hinaus besteht die Gefahr der behördlichen Anordnung einer Rückabwicklung bei gleichzeitigem Untergang der Anlageobjekte und das Risiko von Interessenkonflikten, da beispielsweise der Geschäftsführer der Emittentin Herr Alexander Hahn sowohl Gesellschafter der Deutsche Lichtmiete Beteiligungsgesellschaft mbH wie auch Geschäftsführer in nahezu allen anderen zu der Unternehmensgruppe zählenden Gesellschaften ist.

Ein weiteres Risiko für interessierte Anleger besteht in einer möglichen Insolvenz der jeweiligen Vertragspartner infolge wirtschaftlicher Probleme. Bei einer solchen Insolvenz drohen nämlich erhebliche negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der Deutsche Lichtmiete Vermietungsgesellschaft mbH wie auch der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH und aller weiteren in die Vermögensanlagen eingebundenen Vertragspartner.

 

Die Unternehmensgruppe im Überblick

Als sogenannte “Dachgesellschaft” der Unternehmensgruppe fungiert die Deutsche Lichtmiete Beteiligungsgesellschaft mbH mit ihrem derzeitigen Geschäftsführer Alexander Hahn, der auch als Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligt ist.

Diese “Dachgesellschaft” ist wiederum Inhaberin von sämtlichen Gesellschaftsanteilen an der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, der Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH und an der Deutsche Lichtmiete AG.

Außerdem hält sie die Mehrheit der Gesellschaftsanteile an der Holy Trinity GmbH, einer in Dresden ansässigen Herstellerin von Design-Leuchten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe an interessierte Kunden vermietet werden sollen.

Weiter gehören zur Gruppe die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH und die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH.

Zu den Emittenten der angebotenen Vermögensanlagen zählen derzeit neben der von “Stiftung Warentest” analysierten Gesellschaft auch die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH.

 

Rechtsrat für Anleger mit Vermögensanlagen bei der “Deutsche Lichtmiete Invest”-Gruppe

Falls sich Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung ihrer Vermögensanlagen bei der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe den mit dieser Investition einhergehenden  Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre jeweilige Anlage außerordentlich und aus wichtigem Grund zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Gesellschaften und gegen die hinter der Deutsche Lichtmiete Invest-Gruppe stehenden Initiatoren geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

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