Laut einem Bericht im Handelsblatt vom 31.12.2021 hat die Deutsche Lichtmiete Insolvenz angemeldet. Nach Angaben des Vorstands Alexander Hahn soll die wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges ermittelnde Staatsanwaltschaft Oldenburg am 08.12.2021 sämtliche Konten der Deutsche Lichtmiete Gruppe gesperrt haben, weswegen die Gesellschaften nunmehr handlungs- und zahlungsunfähig seien.
Nach Angaben des Handelsblatt wird der Vorstand der Gesellschaften Alexander Hahn zurücktreten. Dieser wirft der Staatsanwaltschaft dem Vernehmen nach vor, dass er nicht nachvollziehen könne, wie aufgrund der den Ermittlungen zugrundeliegenden Verdachtsmomente die gesamte Firma faktisch eliminiert werden würde.
Ob der Staatsanwaltschaft Oldenburg tatsächlich der Vorwurf gemacht werden kann, sie habe ein eigentlich gesundes Unternehmen in die Insolvenz getrieben, wird sich im Laufe der weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges herausstellen.
Deutsche Lichtmiete Insolvenz: Bestellung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters und Anberaumung einer Gläubigerversammlung
Nachdem die Unternehmen der Deutsche Lichtmiete Insolvenz angemeldet haben, ist zu erwarten, dass von dem zuständigen Insolvenzgericht in Kürze ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter für die von dieser Insolvenz betroffenen Gesellschaften bestellt werden wird.
Dieser Insolvenzverwalter wird voraussichtlich bereits in den nächsten Wochen eine Gläubigerversammlung anberaumen, an der die betroffenen Anleger in jedem Falle teilnehmen, bzw. sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten lassen sollten. Im Rahmen dieser Gläubigerversammlung sind wichtige Abstimmungen und Beschlüsse über die Durchführung des Insolvenzverfahrens zu erwarten, die für die Anleger und ihre Ansprüche gegen die Insolvenzmasse von wichtiger Bedeutung sein dürften.
Daher sollten Anleger auf jeden Fall auch ihre Stimmrechte als Anleihegläubiger auf der Gläubigerversammlung des Insolvenzverwalters wahrnehmen oder von einem Anwalt ihres Vertrauens wahrnehmen lassen.
Des Weiteren müssen von der Deutsche Lichtmiete Insolvenz betroffene Anleger nach entsprechender Aufforderung durch den Insolvenzverwalter ihre Forderungen vollständig und in richtig zur Insolvenztabelle anmelden und darauf achten, dass diese dann auch vom Insolvenzverwalter zur Tabelle “festgestellt” werden. Sollte dies nicht der Fall sein und der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestreiten, ist es in jedem Falle erforderlich, gegen dieses Bestreiten im Zweifel auch gerichtlich vorzugehen, da der geschädigte Anleger bei einer solchermaßen bestritten Forderung nicht an einer Verteilung der Insolvenzmasse teilnimmt und daher auch keinerlei Entschädigung für seinen Vermögens- und Anlageverlust erhält.
Deutsche Lichtmiete Gruppe bereits seit Jahren in der Kritik der Medien
Schon im Jahre 2018 hat die Stiftung Warentest (FINANZtest) ein dringliche Warnung an interessierte Anleger der Deutsche Lichtmiete Gruppe gerichtet und dies damit begründet, dass deren Anlageangebote wegen ihrer hohen Risiken nicht empfehlenswert seien. Aus der mehrschichtigen Kauf- und Mietstruktur entstünden auf Seiten der Initiatoren erhebliche Interessenkonflikte, auf die in den Verkaufsprospekten nur sehr unzureichend hingewiesen werde.
Die Warnung von Stiftung Warentest (FINANZtest) wurde auch noch damit untermauert, dass die Anleger für eine etwaige Mittelverwendungskontrolle extra bezahlen müssten, weswegen die Zeichnung von Direktinvestments der Deutsche Lichtmiete Gruppe durch Anleger ohne ausreichende Erfahrung nicht empfehlenswert sei.
Rechtsrat für Anleger in der Deutsche Lichtmiete Insolvenz
Falls geschädigte Anleger Hilfe und Unterstützung bei der Anmeldung ihrer Forderungen beim zukünftigen Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete Gruppe benötigen oder ihre Stimmrechte bei der zu erwartenden Gläubigerversammlung vertreten lassen wollen, sollten sie einen spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens mit dieser Aufgabe betrauen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.