Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Solvium Container Select Plus Nr. 2 der Solvium Capital GmbH laut Stiftung Warentest mangelhaft

Laut einer Bewertung der gemeinnützigen Verbraucherorganisation Stiftung Warentest  (test.de) in ihrer Ausgabe Nr. 12/2017 ist das Container-Direktinvestment “Solvium Container Select Plus Nr. 2” der Solvium Capital GmbH (Hamburg) aus der Sicht interessierter Anleger mangelhaft. Gleichzeitig weist Stiftung Warentest (FINANZtest) darauf hin, dass Investments dieser Art nach ihren Erfahrungen aus verschiedenen Gründen sehr riskant seien und daher allenfalls einen kleinen Teil des investierten Vermögens ausmachen sollten. Daher werde interessierten Anlegern geraten, nur dann zu investieren, wenn sie das Geld während der Laufzeit dieser Vermögensanlage nicht für andere Zwecke benötigen und sie im Zweifel auch einen Totalverlust verkraften könnten. Bei einem solchen Investment wie dem “Solvium Container Select Plus Nr. 2” sei es nämlich in der Regel schwierig, unmöglich oder zumindest sehr unvorteilhaft, vorzeitig auszusteigen.

 

Das Direkt-Investment “Solvium Container Select Plus Nr. 2” im Überblick

Die Emittentin dieses Angebots, die Solvium Capital Vermögensanlagen GmbH & Co. KG aus Hamburg bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, sogenannte Direktinvestments in gebrauchte und bereits vermietete 40-Fuß-High-Cube-Standardcontainer zu zeichnen. Konkret umfasst diese Vermögensanlage die Möglichkeit des Erwerbs solcher Standardcontainer von der Emittentin und deren (Rück-) Vermietung für eine Laufzeit von 36 Monaten.

Während der Laufzeit der Mietvereinbarung sollen die Investoren regelmäßige Mietzahlungen erhalten und die von ihnen erworbenen Container am Ende an die Emittentin zurückverkaufen können.

Dabei seien Anleger weder Gesellschafter der Emittentin noch auf irgendeine andere Art und Weise unternehmerisch an ihr beteiligt.

Ziel der Solvium Capital Vermögensanlagen GmbH & Co. KG sei es, für die Anleger eine attraktive Mietrendite zu erzielen und möglichst lange laufende Mietverträge über drei Jahre und mehr abzuschließen, wobei nur solche Endnutzer ausgewählt würden, die nach Einschätzung der Anbieterin eine überwiegend hohe Sicherheit für regelmäßige Mietzahlungen gewährleisten könnten. Hierdurch solle vor allem eine Risikominimierung erreicht werden.

Zudem  erfolge eine Versicherung der Standardcontainer durch die Endnutzer, bzw. die Containerleasingmanager mittels einer branchenüblichen All-Risk-Versicherung gegen alle typischen Risiken wie etwa deren Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl.

 

Solvium Container Select Plus Nr. 2 in der Bewertung von Stiftung Warentest (FINANZtest)

In ihrer Bewertung verschiedener Container-Direktinvestments hält “Stiftung Warentest” das vorliegende Anbot der Solvium Capital Vermögensanlagen GmbH & Co. KG aus verschiedenen Gründen für mangelhaft.

Bei seiner Untersuchung hat FINANZtest unter anderem das Investitionsobjekt selbst und dessen Vermietung, den Ertrag und das Risiko, die Kontrolle und den Vertrag sowie die zur Verfügung gestellten Anlegerinformationen geprüft und bewertet.

Da es sich bei Containern um mobile und weiter veräußerbare Güter handele, sollten aussagekräftige Informationen zu ihrer Beschaffenheit und ihrem Alter vorliegen. Außerdem müssten Anleger ihre Container auch eindeutig identifizieren können und tatsächlich deren Eigentümer werden. Außerdem wurde von Stiftung Warentest (FINANZtest) durchleuchtet, ob der Mieter solvent und unabhängig vom Anbieter sei, ob es Verlängerungsoptionen gebe und ob Abhängigkeit von einem Alleinmieter bestünden.

Weil der Markt grundsätzlich vom US-Dollar abhängen würde, berge ein solches Direktinvestment wie beispielsweise das Angebot “Solvium Container Select Plus Nr. 2” für Euro-Anleger Wechselkursrisiken, die berücksichtigt werden müssten. Außerdem sollten die dargestellten Renditechancen angemessen und die Annahmen hierfür nachvollziehbar und realistisch sein. Wichtig sei auch, dass die Risiken für einen Zahlungsausfall, bzw. eine Insolvenz des Anbieters und Mieters kalkulierbar und akzeptabel wären.

 

Rechtsrat für Anleger und Investoren des Angebots “Solvium Container Select Plus Nr. 2”

Falls sich Anleger und Investoren bei Zeichnung des “Solvium Container Select Plus Nr. 2” der mit diesem Container-Investment einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit sie die Möglichkeit haben, ihre Verträge vor einer eventuellen Insolvenz des Anbieters zu beenden, bzw. rückabzuwickeln.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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