Die Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmH & Co. KG weist in ihrem Jahresabschluss 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt € 605.234,32 aus. Das Anlagevermögen hat sich zum 31.12.2021 auf € 14.019.447,- belaufen und die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf € 19.376.657,-.
Der nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckte Fehlbetrag soll zum Ende des Jahres 2021 bei € 4.834,545,90 gelegen haben.
Die Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG und ihre Container-Direktinvestments
Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit interessierten Anlegern Transportmittel in Form von Containern und Wechselkoffern zum Erwerb angeboten. Dabei haben die Anleger nach Angaben der Emittentin das zivilrechtliche Eigentum an bestimmten Containern erworben und diese gleichzeitig für eine bestimmte Dauer an die Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG zurückvermietet.
Die Mietdauer sollte sich dabei nach der jeweils individuell vereinbarten Vertragslaufzeit richten.
Die sich aus dieser Geschäftstätigkeit ergebenden sonstigen Verbindlichkeiten betrugen am 31.12.2021 insgesamt € 19.018.020,21.
Die Risiken der Container-Direktinvestments der Anbieterin Solvium Capital GmbH
Nach Angaben der Anbieterin dieser Vermögensanlagen, der Solvium Capital GmbH, handelt es sich bei der Investition in die von ihr angebotenen Container-Direktinvestments nicht um eine unternehmerische Beteiligung an der Emittentin. Ungeachtet dessen sind mit dem Erwerb einer solchen Vermögensanlage spezifische Risiken verbunden, die mit dem Risiko einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar sind.
Mit dem Kauf und der (Rück-) Vermietung der Container gehen die Anleger eine langfristige Verpflichtung ein und sollten daher alle damit einhergehenden Risiken in ihre Anlageentscheidung einbeziehen.
Nach Angaben der Emittentin besteht das maximale Risiko für investierte Anleger grundsätzlich in einem Totalverlust der von ihnen gezahlten Kaufpreise nebst Agio. Sollten die Anleger als Eigentümer der gekauften Container weitere Kosten tragen müssen oder ihren Kauf durch ein Darlehen fremdfinanziert haben, kann dies über das Risiko eines Totalverlustes hinaus sogar zu einer (Privat-) Insolvenz des betreffenden Anlegers führen.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die von den Anlegern gekauften Container und Wechselkoffer zerstört oder gestohlen werden oder sonstwie verloren gehen, ohne dass ein Dritter für diesen Verlust haftet.
Rechtsrat für Anleger und Käufer von Containern der Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG
Falls sich Anleger bei dem Kauf von Wechselkoffern der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken bis hin zu ihrer (Privat-) Insolvenz nicht bewusst waren, sollten sie von einem Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihr Direkt-Investment vor einer etwaigen Realisierung der Totalverlustrisiken ordentlich oder aus wichtigem Grund zu kündigen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.