Die ProReal Europa 10 GmbH (One Group GmbH, Hamburg) hat ihre Anleger in einem Rundschreiben vom 15.03.2024 darüber informiert, dass sie einen Anlegerbeirat etabliert habe, um einen Austausch mit den Zeichnern ihrer qualifiziert nachrangigen Namensschuldverschreibungen zu ermöglichen.
In Kürze sollen weitere Informationen darüber folgen, wie sich einzelne Anleger in diesen Beirat wählen lassen und einen Anlegervertreter bestimmen können.
Bis zur Durchführung einer formalen Wahl konstituiere sich dieser Beirat zunächst als vorläufiges Gremium aus freiwilligen Mitgliedern aus dem Kreis der Investoren.
ProReal Europa 10 GmbH kündigt hohen finanziellen Ausfall wegen Insolvenz der SC Finance Four GmbH an
In ihrem Schreiben vom 15.03.2024 teilt die Emittentin weiter mit, dass es aus heutiger Sicht bei den von ihr begebenen Namensschuldverschreibungen wegen der Insolvenz der SC Finance Four GmbH zu einem hohen finanziellen Ausfall kommen werde, voraussichtlich aber nicht zu einem Totalverlust.
Die Poolfinanzierungsgesellschaft SC Finance Four GmbH, in die die Gelder der Anleger der ProReal Europa 10 GmbH investiert wurden, habe beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.
Grund hierfür sei die aktuelle Marktsituation, insbesondere die derzeitige Krise auf den Immobilienmärkten. Da ihre Finanzierungs- und Transaktionspartner wegen der Immobilienkrise deutlich zurückhaltender geworden seien, hätte sich die Rückzahlung aus einigen Projektentwicklungen in Deutschland zum Ende des Jahres 2023 hin deutlich verlangsamt, weswegen eine Risikoanalyse bei den Investmentprodukten der ProReal-Serie erforderlich geworden sei.
Der qualifizierte Nachrang der Namensschuldverschreibungen in der rechtlichen Bewertung
Aufgrund des in den Schuldverschreibungsbedingungen der Emittentin vereinbarten Rangrücktritts der Anleger mit ihren Ansprüchen auf Zins- und Rückzahlung der von ihnen investierten Gelder können diese ihre Forderungen gegen die ProReal Europa 10 GmbH erst dann geltend machen, nachdem sämtliche vorrangigen Forderungen anderer Gläubiger vollständig erfüllt worden sind.
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus den nachrangigen Namensschuldverschreibungen der Anleger ist auch dann ausgeschlossen, wenn hierdurch eine Insolvenz der Gesellschaft eintreten würde oder droht.
Mit ihren Rangrücktrittsforderungen aus den Namensschuldverschreibungen unterliegen die Anleger letztlich dem vollen unternehmerischen Geschäftsrisiko der ProReal Europa 10 GmbH, da diese wirtschaftlich gesehen den Charakter von Eigenkapital der Gesellschaft haben, ohne dass ihnen irgendwelche Mitspracherechte zustünden.
Haftung der Anlagevertriebe auf Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen im Falle einer Insolvenz?
Falls sich die Ankündigung hoher Verluste durch die ProReal Europa 10 GmbH bestätigen sollte, stellt sich für Anleger und Zeichner der Namensschuldverschreibungen die Frage, ob sie für diese Verluste den ihr gegenüber tätigen Anlagevertrieb haftbar machen können.
Eine erste Vorprüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen verschiedene im Vertrieb der ProReal-Serie tätigen Anlagevermittler durch unsere Kanzlei hat ergeben, dass zumindest in Einzelfällen eine fehlerhafte Aufklärung und Beratung der Anleger durch ihren Vermittler in Betracht kommt, was entsprechende Schadensersatzansprüche begründen könnte.
Allerdings muss insoweit in jedem Einzelfall gesondert geprüft und beurteilt werden, wie genau die Anlagevermittlung abgelaufen ist, welche schriftlichen Unterlagen der jeweilige Anleger von der in seinem Fall tätigen Vertriebsgesellschaft erhalten hat und welche sonstigen Informationen ihm von dem Vertrieb übermittelt wurden.
Rechtsrat für Zeichner von Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 10 GmbH
Betroffene Anleger sollten daher in jedem Fall von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit ihnen im Falle eines teilweisen oder vollständigen Verlustes ihrer in den “ProReal Europa 10” investierten Gelder Schadensersatzansprüche gegen ihren Anlagevermittler zustehen könnten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.