Die Ranft Gruppe aus Bad Mergentheim hat nach eigenen Angaben (Stand Mai 2026) mehr als 30 Anlageangebote emittiert, an denen sich rund 6.000 Kapitalanleger beteiligt haben. Dabei sollen bislang insgesamt etwa € 9 Millionen an Anlegerkapital eingesammelt und mehr als € 20 Millionen zurückgezahlt worden sein.
Sie sieht sich als ganzheitlicher Projektpartner für erneuerbare Energien mit langjährigen Erfahrungen und Schwerpunkt auf der Entwicklung von Photovoltaik- und Batteriespeicherprojekten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Außerdem werden nach Unternehmensangaben Wasserkraftprojekte in Italien betrieben und die technische und kaufmännische Betriebsführung von Energieanlagen übernommen.
Kritische Analyse der Finanzdaten der Ranft Gruppe durch investmentcheck.de
In einem ausführlichen Beitrag vom 29.04.2026 analysiert der als seriös bekannte Blog „investmentcheck.de“ die wirtschaftliche Entwicklung der wichtigsten Unternehmen anhand veröffentlichter Finanzdaten und berichtet unter anderem darüber, dass der zuständige Abschlussprüfer zuletzt bei einigen Gesellschaften den Bestätigungsvermerk versagt habe weil keine ausreichenden Nachweise zur Werthaltigkeit der Ausleihungen an die Muttergesellschaft vorgelegt worden seien.
Hiervon betroffen sind nach Angaben von „investmentcheck.de“ die Ranft Energie GmbH, die Ranft Green Energy GmbH und die Ranft Green Energy VI GmbH, die unter anderem Nachrangdarlehen und Schuldverschreibungen für zeichnungswillige Anleger begeben haben.
Dabei soll etwa die Ranft Green Energy GmbH („Green Energy V – 2016“, „Solar XVIII – 2023 SMART“, „Solar Anleine 2024“ zum 31.12.2024 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in niedriger sechsstelliger Höhe und Verbindlichkeiten von etwa € 14 Mio. ausweisen.
Auch bei der Ranft Green Energy VI GmbH („Green Energy VI – 2017“, „Solar XVII – 2022“) würden sich die Verbindlichkeiten auf mehr als € 12 Mio. belaufen.
Angesichts dieser Kennzahlen und der Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte der Emittenten aus mehr oder weniger ungesicherten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen besteht, kommt „investmentcheck.de“ völlig zu Recht zu der Einschätzung, dass eine verlässliche Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Ranft Gruppe schwierig sei.
ECOreporter berichtet ebenfalls über Kritik vom Wirtschaftsprüfer
Das Magazin für nachhaltige Geldanlagen „ECOreporter“ hält in einem aktuellen Beitrag vom 22.04.2026 die wirtschaftliche Lage von mehreren Ranft-Unternehmen angesichts der jüngsten Finanzdaten und den Konflikten mit dem zuständigen Wirtschaftsprüfer ebenfalls für fragwürdig.
Bereits im Jahre 2024 hat „ECOreporter“ im Rahmen einer Analyse der „Ranft Solar Anleihe 2024“ darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Anlageangebot um ein sogenanntes Blind-Pool-Konzept handele, bei dem das Risiko besteht, dass die Anlegergelder bei einer Insolvenz der finanzierten Gesellschaften vollständig verloren sind.
Rechtsrat für Zeichner von Anlagen der Ranft Gruppe
Falls Anleger und Zeichner von Anlageprodukten der Ranft Energie GmbH, der Ranft Green Energy GmbH oder der Ranft Green Energy VI GmbH angesichts verspäteter Jahresabschlüsse und versagter Bestätigungsvermerke ihre Geldanlagen vorzeitig kündigen oder rückabwickeln möchten, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, die dort investierten Gelder frühestmöglich zurückzuerhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.
In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.
Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Pleite, Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles und einer eventuellen Klage.
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