Das Basisinformationsblatt zu dem Anlageangebot „hep solar Invest ELTIF“ (WKN A417LG, ISIN LU3053689975) der hep-Gruppe aus Güglingen bei Stuttgart weist nach Auffassung der Verbraucherschutzorganisation „Stiftung Warentest“ unrealistische Renditeszenarien auf. Laut „Stiftung Warentest“ soll die hep-Gruppe selbst die im Basisinformationsblatt enthaltenen Zahlen für unrealistisch halten und als realistische Durchschnittsrenditen 5 bis 6 Prozent pro Jahr für dieses Investment angeben.
Daher bemängeln die Verbraucherschützer auch, dass bei der Bewertung dieser Renditeszenarien im Basisinformationsblatt nicht darauf hingewiesen werde, dass diese gar nicht auf den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen von hep solar Fonds, sondern auf gänzlich anderen Anlageangeboten beruhen sollen.
Der hep solar Invest ELTIF im Überblick
Die hep-Gruppe und ihre Geschäftsführer bieten interessierten Kapitalanlegern seit Jahren Investments in Solarenergieprojekte durch verschiedene Fonds, Anleihen und Nachrangdarlehen an. Der jetzige ELTIF (European Long-Term Investment Fund) soll auch für Kleinanleger geeignet sein und in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Photovoltaik- und Speicherprojekten in Europa, den USA, Kanada und Japan investieren.
Laut Basisinformationsblatt strebt der Fonds die Erwirtschaftung langfristig wettbewerbsfähiger Renditen und einen kontinuierlichen Wertzuwachs für die dort investierten Anleger an. Diese Ziele sollen durch ein risikogemischtes Portfolio mit Anlagen im Bereich erneuerbarer Energieinfrastruktur wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen, stationäre Energiespeicher oder vergleichbare Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung und -speicherung erreicht werden.
Der Gesamtrisikoindikator des hep solar Invest wird bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren mit 3 angegeben, also einer „mittelniedrigen Risikoklasse“.
Im Übrigen soll der Fonds auch in Zielfonds der hep-Gruppe selbst investieren dürfen.
Laut Angaben der Emittentin unterliegt der Fonds diversen operationellen Risiken, Liquiditätsrisiken und dem spezifischen Risiko der jeweiligen Infrastrukturanlagen, Investitionen in Sachwerte und sonstigen Projekte.
Die Kritik von „Stiftung Warentest“ im Einzelnen
„Stiftung Warentest“ hält die jüngste Leistungsbilanz der hep-Gruppe für wenig aussagekräftig. Kennzahlen zum Nettoinventarwert würden fehlen. Außerdem seien mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppe Ende 2024 bilanziell überschuldet, unter anderem auch die Muttergesellschaft heb global GmbH.
Des Weiteren seien Nachrangdarlehen der Anlageangebote „hep Opportunity 1“ und „hep Opportunity 2“ noch nicht zurückgezahlt worden mit der Begründung, dass ansonsten ein Insolvenzverfahren bei den betroffenen Gesellschaften drohen könnte.
Zwar seien die Anteile an dem hep solar Invest ELTIF Sondervermögen und daher im Falle einer Insolvenz von Firmen der hep-Gruppe oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft in gewisser Weise geschützt, weil das Fondsvermögen nicht in die Insolvenzmasse fallen würde.
Allerdings könnten sich etwaige Probleme negativ auf die Projekte auswirken, in die der ELTIF investiert, so dass der Schutz als Sondervermögen eventuell ins Leere zu laufen drohe.
Ratingagentur Scope hat Asset Management Rating der hep Kapitalverwaltung AG zurückgezogen
Erst kürzlich hat die Ratingagentur Scope ihr Rating der hep Kapitalverwaltung AG mit sofortiger Wirkung zurückgezogen. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass diese Gesellschaft zum Jahresende 2024 an die Green Sun Investments Holding GmbH verkauft worden sei und damit gesellschaftsrechtlich von der hep global GmbH getrennt worden wäre.
Da Scope seitens der hep-Gruppe nur verspätet und unvollständige Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt worden seien, könne der Monitoring-Prozess nicht aufrecht erhalten werden, weswegen das Rating mit sofortiger Wirkung zurückgezogen werde.
Die hep-solar-Gruppe teilt dazu durch den KVG-Geschäftsführer mit, dass die Entscheidung, das Rating nicht mehr fortzuführen, bewusst von ihr im Rahmen einer strategischen Weiterentwicklung getroffen worden sei. Das ursprüngliche Rating sei vier Jahre zuvor bewusst und kostenpflichtig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mit dem Ziel beauftragt worden, objektive Benchmarks für die Investmenttätigkeiten und Finanzprodukte zu erhalten. Nunmehr werde geprüft, wie ein neues Rating die aktuelle Struktur der KVG als eigenständiger Asset Manager bestmöglich abbilden könne.
Probleme auch bei „HEP Solar Portfolio 1“, „HEP Solar Portfolio 2“ und „HEP Solar USA 4“: Ausschüttung gefährdet?
Auch die Publikums- und Spezialfonds HEP – Solar Portfolio 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, HEP – Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG und HEP – Solar USA 4 GmbH & Co. geschlossene Investment KG scheinen mit wirtschaftlichen Probleme zu kämpfen haben.
Ausweislich der vorliegenden Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 haben sich die Fondsgesellschaften offenbar unter Plan entwickelt, so dass unklar bleibt, ob die investierten Anleger am Ende der Laufzeit ihr dort investiertes Geld im Rahmen der Ausschüttung, beziehungsweise Auszahlung zurückerhalten werden.
„hep Opportunity 1 GmbH“ und „hep Opportunity 2 GmbH“ zahlt nicht – Auszahlung der Nachrangdarlehen wegen ansonsten drohendem Insolvenzverfahren verschoben
Wie schon „Stiftung Warentest“ berichtet hat, wurde die Aus- und Rückzahlung der Nachrangdarlehen seitens der hep Opportunity 1 GmbH und der hep Opportunity 2 GmbH an die Anleger bis auf weiteres ausgesetzt, beziehungsweise verschoben.
Begründet wurde diese Maßnahme von den Unternehmen und ihrer Geschäftsführung unter anderem mit einer vertraglich geltenden „vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre“, die dann greife, wenn infolge der Auszahlung ein Insolvenzverfahren drohen würde. Während dieser „vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre“ haben die investierten Anleger für unbestimmte Zeit keinen Zugriff auf das von ihnen investierte Kapital und müssen im schlimmsten Fall mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen.
hep global GmbH verzeichnet ebenfalls rückläufige Ergebnisse – Anleihe „Green Bond 2021/2026“ und „Green Bond 2023/2028“ unter Druck?
Wie unter anderem das Verbraucherschutzportal „ECOreporter“ berichtet, haben sich beim Solarkonzern hep global GmbH im Jahre 2024 ebenfalls Umsatz und Ergebnis verringert.
Laut Unternehmensangaben würden allerdings in den kommenden Jahren bessere Ergebnisse erwartet, weil unter anderem ein Geschäftsbereich veräußert und außerdem ein neues großes Solarprojekt gestartet würde.
Welche Auswirkungen diese unklare Lage auf die von der hep global GmbH begebenen Anleihen „Green Bond 2021/2026“ (ISIN DE000A3H3JV5) und „Green Bond 2023/2028“ (ISIN DE000A351488) haben wird, bleibt vorerst abzuwarten.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Anlageangeboten der hep solar Gruppe
Falls Zeichner von Anlageprodukten der hep solar Gruppe unter der Muttergesellschaft hep global GmbH sich aufgrund der aufkommenden Kritik von Verbraucherschützern wie „Stiftung Warentest“ vorzeitig von ihren Investments lösen wollen, sollten sie sich von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale beraten lassen, welche Möglichkeiten einer kurzfristigen Auszahlung ihrer Gelder in Betracht kommen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.
In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.
Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles und einer eventuellen Klage.
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