BGH zur Waffengleichheit bei einem Vier-Augen-Gespräch
Mit Urteil vom 27.09.2005 hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 216/04) in einem maßgeblich von der Kanzlei Seimetz & Kollegen betreuten Verfahren klargestellt, daß nach dem Grundsatz der Waffengleichheit grundsätzlich derjenigen Partei, die für ihr Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit zu geben ist, ihre Darstellung des Gesprächs durch eine entsprechende…
BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Göttinger Guppe, bzw. Securenta AG
In zwei von unserer Kanzlei geführten Parallelverfahren hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 21.03.2005 (Az. II ZR 140/03 und II ZR 310/03) entschieden, daß Anleger der sog. Göttinger Gruppe, bzw. der Securenta AG im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung gegen die Beteiligungsgesellschaften grundsätzlich einen Anspruch auf volle Rückzahlung ihrer Einlagen durchsetzen können…
BGH zur Rückwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf und Täuschung
Mit Urteil vom 06.12.2004 hat der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 394/02) in einem von unserer Kanzlei bearbeiteten Verfahren bestätigt, daß beim kreditfinanzierten Beitritt eines Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Bank zur vollständigen Rückabwicklung des Darlehensvertrages verpflichtet ist, wenn dieser wirksam widerrufen oder der Anleger von den Fondsinitiatoren arglistig getäuscht…