ThomasLloyd Fonds kündigen bei fehlerhafter Aufklärung und Beratung?
Anleger, die ihre Beteiligung an einem ThomasLloyd Fonds kündigen möchten, weil sie von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler nicht vollständig und verständlich über die Besonderheiten und Risiken einer solchen Fondsbeteiligung aufgeklärt und beraten wurden, können sich künftig auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen. Dieser hat erst kürzlich im Zusammenhang mit einem anderen…
Solar Sprint FESTZINS II: Nachrangdarlehen mit hohem Risiko?
In einer Bewertung des Anlageangebotes „Solar Sprint FESTZINS II“ vom 04.03.2015 vertritt der Brancheninformationsdienst „fondstelegramm“ die Meinung, dass die Zeichnung von Nachrangdarlehen an der „te Solar Sprint II GmbH & Co. KG“ wegen einer Vielzahl von komplexen und unsicheren Faktoren, von denen das Gelingen des Modells abhänge, ein hohes Risiko darstellt, weswegen…
IFK Sachwertfonds Deutschland kündigen bei unvollständiger oder fehlerhafter Aufklärung und Beratung?
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 20.01.2015, Az. II ZR 444/13) können Anleger ihre Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft wie z.B. den sogen. IFK Sachwertfonds Deutschland kündigen, wenn sie bei ihrem Fondsbeitritt über die Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken einer solchen Kapitalanlage nicht vollständig und verständlich von ihrem Anlageberater…
Needs Finance & Engineering GmbH: „fondstelegramm“ rät von Nachrangdarhen ab
In einer Analyse des von der Needs Finance & Engineering GmbH angebotenen unbesicherten Nachrangdarlehens vom 12.12.2014 kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst „fondstelegramm“ zu der Einschätzung, dass eine Zeichnung dieser Nachrangdarlehen nicht empfohlen werden könne, weil testierte Leistungsnachweise fehlen, aufgrund derer die Erfolgsaussichten dieses Investments beurteilt werden könnten. Außerdem seien nach Auffassung des „fondstelegramm“ die…
Solvium Capital GmbH: Unzulässige Werbung von Landgericht Dortmund untersagt
Mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 19.11.2014 (Az. 20 O 84/14) wurde u.a. der Solvium Capital GmbH untersagt, damit zu werben oder sonstwie zu behaupten, dass für Investmentprodukte der Solvium Capital GmbH Versicherungsschutz durch eine Gesellschaft der Allianz-Gruppe gewährt werde. Begründet wurde diese Entscheidung u.a. damit, dass nach den Feststellungen…
