Seit dem Jahre 1997 setzen sich die auf Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen aus Ottweiler bei Saarbrücken (Saarland) konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von geschädigten Bankkunden und Kapitalanlegern ein.
Der Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete, zu denen u.a. die Teilbereiche Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Aktienrecht und Börsenrecht zählen.
Auf all diesen Gebieten sind die Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen für ihre Mandanten beratend sowie außergerichtlich und gerichtlich tätig.
Jeder Rechtsanwalt aus der Kanzlei Seimetz & Kollegen verfügt über ausgewiesene Erfahrungen im Umgang mit Mandaten aus den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz, so dass unsere Mandanten darauf vertrauen können, dass ihr Anliegen bestmöglich von jedem Anwalt unserer Kanzlei umgesetzt wird.
Bankrecht im Raum Saarbrücken (Saarland)
Das Fachgebiet “Bankrecht” umfasst generell die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen einer Bank und ihren Kunden. Hierunter fallen sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bankkonten (Kontoeröffnung, Kontoführung, Gemeinschaftskonten, Treuhandkonten etc.) und bargeldlosem Zahlungsverkehr (Giroverträge, Überweisungsverkehr, Lastschriftverfahren, Scheckverkehr, Wechselgeschäft, Kreditkartenverträge u.a.).
Zum Bankrecht zählen auch das sogen. Einlagen- und Kreditgeschäft (Spareinlagen, Depotverträge, Darlehensverträge, Kreditsicherung), sonstige Finanzierungsgeschäfte wie z.B. Leasing, Factoring und Forfaiting und die von Banken angebotenen Wertpapiergeschäfte (Derivate, Börsentermingeschäfte, Vermögensverwaltung, Investmentverträge).
Die Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen beraten und vertreten ihre Mandanten in allen mit diesen Bankgeschäften verbundenen Rechtsfragen gegenüber Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistern. Wir prüfen, ob Banken gegenüber ihren Kunden etwaige Pflichten oder Formvorschriften im Zusammenhang mit solchen oder ähnlichen Kredit- oder Anlageschäften verletzt haben und welche Ansprüche Bankkunden gegebenenfalls gegenüber ihrer Bank geltend machen können.
Kapitalanlagerecht im Raum Saarbrücken (Saarland)
Der Bereich “Kapitalanlagerecht” umfasst im wesentlichen sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen jeglicher Art, die von Banken oder anderen Finanzdienstleistern angeboten und verkauft werden.
Hierunter fallen u.a. Immobilienanlagen und -beteiligungen, die bspw. als Renditeobjekt oder als zusätzliche Altervorsorge erworben wurden und die sich wirtschaftlich nicht so entwickeln, wie dies zum Zeitpunkt des Erwerbs erwartet wurde.
Auch die Beteiligungen an Gesellschaften (z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Erneuerbare Energien Fonds, Leasingfonds u.ä.), die zu Renditezwecken gezeichnet wurden, sind dem Bereich des Kapitalanlagerechts zuzuordnen.
Für alle Anleger, die sich im Zusammenhang mit der Zeichnung solcher Kapitalanlagen unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht fühlen, prüfen die der zuständige Anwalt aus der Kanzlei Seimetz & Kollegen, wem gegenüber aufgrund solcher Pflichtverletzungen welche Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche durchgesetzt werden können.
Anlegerschutz im Raum Saarbrücken (Saarland)
Unter dem Begriff “Anlegerschutz” versteht man im Allgemeinen den Schutz vor unseriösen Angeboten für Kapitalanleger auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt. Gerade im Bereich des sogen. “grauen Kapitalmarktes” haben Anleger in den letzten Jahren mehrere Milliarden Euro durch Immobilien- und andere Anlagegeschäfte verloren, die keiner ausreichenden Kontrolle durch staatliche Aufsichtsbehörden unterlagen. Hierbei handelte es sich vor allem um Anteile an geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Leasingfonds oder Medienfonds. In jüngerer Zeit sind auch vermehrt unseriöse Anlageangebote im Bereich der erneuerbaren Energien festzustellen.
Im Bereich des Anlegerschutzes prüfen die Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen für ihre Mandanten, welche Möglichkeiten für betroffene Anleger bestehen, sich vorzeitig von unseriösen oder betrügerischen Kapitalanlagen des sogen. grauen Kapitalmarktes zu trennen und diese möglichst ohne Verlust aufzulösen oder zu beenden.
Tätigkeit der Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen im Saarland
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten im Saarland eine Vielzahl von Mandanten aus dem Raum Saarbrücken, Neunkirchen/Saar, Homburg/Saar, Völklingen, St. Ingbert, Saarlouis, Merzig, St. Wendel, Blieskastel, Dillingen/Saar und Ottweiler. Regelmäßig vertreten wir unsere saarländischen Mandanten auch vor Gerichten und anderen Institutionen außerhalb des Saarlandes in ganz Deutschland.
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