Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Treuhänder einer Publikums-KG

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.03.2006 (Az. II ZR 326/04) in einem von der Kanzlei Seimetz & Kollegen in erster und zweiter Instanz bearbeiteten Fall entschieden hat, unterliegen Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen fehlerhafter Prospektangaben nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 68 StBerG a.F., sondern der allgemeinen – nach früherem Recht dreißigjährigen – Verjährung.

Weil das Berufungsgericht zum Haftungsgrund keine Feststellungen getroffen hatte, wurde der Rechtsstreit an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen.

BGH, Urt. v. 20.03.2006, Az. II ZR 326/04

Ähnliche Artikel

Keine ähnlichen Artikel gefunden

Ich habe Ihren Beitrag "BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Treuhänder einer Publikums-KG" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht