Wie das Wirtschaftsmagazin FOCUS in seiner Ausgabe Nr. 42/2000 vom 16.10.2000 berichtet, hat sich der AWD Allgemeine Wirtschaftsdienst im Zuge seines Börsenganges dazu gezwungen gesehen, in einem Nachtrag zum AWD-Börsenprospekt etwaige Haftungsrisiken wegen möglicherweise fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem sog. Dreiländer-Fonds DLF 94/17 zu erwähnen.
In diesem Zusammenhang wird u.a. auf eine von unserer Kanzlei im Auftrage des Bundes der Kapitalanleger e.V. erstattete Strafanzeige gegen Prospektverantwortliche wegen des Verdachts des Kapitalanlage- und Prospektbetruges verwiesen.
FOCUS Nr. 42/2000 vom 16.10.2000
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