Mit einem Bericht vom 22.05.2000 informiert das Wirtschaftsmagazin FOCUS in seiner Ausgabe Nr. 21/2000 darüber, daß Anleger der sog. Göttinger Gruppe bei einer vorzeitigen Aufhebung, bzw. Beendigung ihrer Beteiligungsverträge eine sog. „Abgangsentschädigung“ von 20 Prozent der Zeichnungssumme zahlen sollen.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, daß bereits mehrere Anleger den Bund der Kapitalanleger e.V. sowie unsere Kanzlei eingeschaltet haben, um die volle von ihnen bereits erbrachte Einlage zurückzuerhalten.
FOCUS Nr. 21/2000 vom 22.05.2000
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