Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Stiftung Warentest und CIS Deutschland AG – Fehlerhafter Fondsprospekt führt zu Schadensersatz

Wie das Verbrauchermagazin “Stiftung Warentest” am 05.11.2013 berichtet, wurde u.a. die CIS Deutschland AG vom Landgericht Frankfurt am Main erneut zu Schadensersatz an einen von der Kanzlei Seimetz & Kollegen vertretenen Mandanten im Zusammenhang mit einem Fonds namens “Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG” verurteilt.

Nach Ansicht von “Stiftung Warentest” eröffnet dieses Urteil neue Klagechancen für geschädigte Anleger, die sich an dieser Fondsgesellschaft beteiligt haben.

Riskante Zinsdifferenzgeschäfte der CIS Deutschland AG

Wie das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil festgestellt hat, ist der Verkaufsprospekt der Garantie Hebel Plan 08 AG & Co. KG fehlerhaft, weil dort nicht zutreffend über die Verflechtungen zwischen Daniel Shahin und der CIS Deutschland AG aufgeklärt wurde, der entgegen den Prospektangaben Alleinaktionär der CIS Deutschland AG war. Gleichzeitig trat Herr Shahin aber auch als Herausgeber der Zeitschrift “Der freie Berater” und Geschäftsführer der Vertriebsfirma Carpediem GmbH auf, so dass in seiner Person eine eklatante Interessenkollision bestand.

Somit fehlte es an der von Herrn Shahin immer wieder propagierten “Unabhängkeit” bei der Empfehlung des Garantie Hebel Plan 07, Garantie Hebel Plan 08 oder Garantie Hebel Plan 09 für seine Anleger.

Rechtsrat für Anleger der CIS Deutschland AG

Betroffene Anleger der CIS Deutschland AG, die eine Beteiligung am Garantie Hebel Plan 07, Garantie Hebel Plan 08 oder Garantie Hebel Plan 09 gezeichnet haben, sollten vor Eintritt eines Totalverlustes anwaltlich prüfen lassen, ob und wem gegenüber auf der fehlerhaften Verkaufsprospekte Schadensersatz wegen der bereits eingetretenen und zukünftig noch drohenden Verluste geltend gemacht werden kann.

Solche Schadensersatzansprüche wurden Anlegern bereits gegenüber Herrn Daniel Shahin selbst, gegenüber der CIS Deutschland AG, der Carpediem GmbH, der GGV GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und der Mittelverwendungskontrolleurin des Garantie Hebel Plan 08 zugesprochen.

Gerade gegenüber der Mittelverwendungskontrolleurin dieses Fonds bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, bei Vorliegen eines entsprechenden Urteils solche Schadensersatzansprüche auch vollumfänglich realisieren zu können, da es sich bei den Haftungsgegnern um natürliche Personen handelt, die nicht so einfach insolvent werden können und vermutlich über ein hinreichendes Vermögen verfügen, um entsprechende Ansprüche auch tatsächlich ausgleichen zu können.

Stiftung Warentest vom 05.11.2013

 

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