Am 11.01.2012 berichtet der Informationsdienst „VersicherungsJournal“ über die Einschätzung unserer Kanzlei, dass Anleger der sog. CIS-Group einen Anspruch auf Befreiung von ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Abschluß von Beteiligungsverträgen wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung haben dürften, soweit ihnen gegenüber behauptet wurde, bei Kündigung von Lebensversicherungen könnten ggf. sämtliche Beiträge zzgl. Zinsen zurückgeholt werden.
Versicherungs Journal vom 11.01.2012