Angehörigenbürgschaft: Sittenwidrigkeit bei krassem Missverhältnis zwischen Haftung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.09.1997 (Az. IX ZR 283/96) entschieden hat, ist eine Angehörigenbürgschaft in der Regel gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen dem Umfang der Haftung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines bürgenden Ehegatten oder Lebenspartners besteht. Dies gilt nach Auffassung…