
Gallus Immobilien Wohnbau 1 und 2 stillschweigend liquidiert?
Die Gallus Immobilien Wohnbau 1 und 2 GmbH & Co. KG aus München wurden laut aktuellen Handelsregisterauszügen bereits im Jahre 2023 aufgelöst und liquidiert. Nach Beendigung der Liquidation im Jahre 2024 wurden die Gesellschaften im Handelsregister gelöscht. Dabei wurden die Anleger, die sich als Treugeber über die Treuhänderin Xolaris Solution…

FMA warnt vor Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft
Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat unter Hinweis auf die kürzliche Warnung der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass die „Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft“ mit angeblichem Sitz in Wien nicht im österreichischen Firmenbuch eingetragen ist. Des Weiteren hat die FMA bestätigt, dass diese „Genossenschaft“ auch nicht unter der von ihr…

Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft: Warnung der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat in einer aktuellen Verbraucherschutz-Warnung vom 09.09.2024 darauf hingewiesen, dass ihr Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft aus Wien, bzw. die Agrarvis Timber Capital I/II/III eG Vermögensanlagen als „Waldportfolio“ in Deutschland vertrieben haben, ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Konkret handelt…

Gallus Immobilien Konzepte GmbH vertröstet Anleger
Die Gallus Immobilien Konzepte GmbH (München) hat aktuell die Nachrangdarlehensgeber der GIK 20 GmbH & Co. KG (Projekt MFH Amriswil 2) mit Schreiben vom 27.06.2024 darüber informiert, dass aufgrund der bislang noch nicht erfolgten Feststellung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2023 bis auf weiteres keine Zins- oder Rückzahlungen mehr an…

DEGAG-Unternehmensgruppe in der Kritik von Stiftung Warentest
In einem aktuellen Artikel über Geldanlagen und Altersvorsorge hat die Verbraucherorganisation „Stiftung Warentest“ (FINANZtest) unter dem Titel „Das DEGAG-Risiko“ unter anderem darauf hingewiesen, dass die Anlageangebote der DEGAG-Unternehmensgruppe, insbesondere deren Genussrechte riskant seien. Grund hierfür wäre, dass die Anleger bei einer etwaigen Insolvenz der jeweiligen Emittentin erst „nachrangig“, also nach…