Laut einer Mitteilung auf der Homepage der 7x7invest AG wurde beim Amtsgericht Bonn inzwischen ein Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz über das Vermögen der 7×7 Sachwerte GmbH & Co. KG gestellt (Az. 99 IN 243/24).
Des Weiteren wurde verlautbart, dass demnächst weitere Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren auch für andere Gesellschaften der 7×7 Unternehmensgruppe beim Insolvenzgericht in Bonn eingereicht würden.
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Hinweise zum Insolvenzverfahren bei der 7×7 Sachwerte GmbH & Co. KG
Das Insolvenzgericht wird zunächst prüfen, ob das Verfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird.
Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird das Gericht zunächst einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter für die 7×7 Sachwerte GmbH & Co. KG bestimmen und die Insolvenzgläubiger auffordern, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Ob eine solche Anmeldung allerdings auch für sogenannte “nachrangige Insolvenzgläubiger”, also die meisten Anleger und Investoren möglich sein wird, bleibt vorerst fraglich. Grundsätzlich können solche “nachrangigen” Forderungen auf Rückzahlung (nachrangiger) Darlehen erst dann angemeldet werden, wenn das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser (nachrangigen) Ansprüche auffordert. Wie dies vom Insolvenzgericht bei der 7×7 Sachwerte GmbH & Co. KG gehandhabt werden wird, muss daher abgewartet werden.
Außerdem wird das Gericht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens vermutlich einen Termin zur Gläubigerversammlung anberaumen. Allerdings ist auch insoweit zweifelhaft, ob die Anleger und Investoren aufgrund des Nachrangs ihrer Forderungen an dieser Gläubigerversammlung teilnehmen und Stimmrechte ausüben dürfen.
Die 7×7 Unternehmensgruppe und ihre Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel
Die 7×7 Sachwerte GmbH & Co. KG hat nach vorläufigen Schätzungen Anlegergelder in einer Größenordnung von etwa 30 Millionen Euro mittels sogenannter “Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel” eingenommen.
Allerdings werden die Forderungen der nachrangigen Gläubiger und Anleger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nur und erst dann berücksichtigt, wenn das Vermögen der insolventen Gesellschaft ausreicht, alle vorrangigen Gläubiger vollständig zu befriedigen.
Aus diesem Grund zählen laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) solche (Anleger-) Darlehen mit qualifizierter Nachrangklauseln auch zu den riskantesten Geldanlagen überhaupt.
Das Risiko der (Nachrang-) Darlehensgeber liegt sogar deutlich über dem allgemeinen Insolvenzausfallrisiko, weswegen die Anleger letztlich nur auf das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens spekulieren, ohne dass ihnen irgendwelche Informations- oder Kontrollrechte zustünden.
Die Gesellschaften der 7×7 Unternehmensgruppe in der Insolvenz
Von den zu erwartenden Insolvenzverfahren dürften unter anderem die zur Unternehmensgruppe gehörende 7x7invest AG, die 7×7 Sachwerte West I. GmbH & Co. KG, die 7×7 Energiewerte Deutschland I. und II. GmbH & Co. KG sowie die 7x7finanz GmbH aus Bonn betroffen sein.
Ob auch bei der 7x7energie GmbH, der 7x7fairzins GmbH und der 7x7finanz GmbH eine Insolvenz droht, ist bislang unklar.
Rechtsrat für Anleger der 7×7 Sachwerte GmbH & Co. KG
Von der Insolvenz betroffene Anleger sollten in jedem Fall von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall die Möglichkeit besteht, die Rückzahlungsforderungen vorrangig beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.