Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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1A Invest 2 – 2016: Nachrangige Namens-Schuldverschreibungen mit Totalverlustrisiko

Mit ihrem Anlageangebot “1A Invest 2 – 2016” will die 1A Invest 2 GmbH & Co. KG (Bad Abbach) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einem Mindestanlagebetrag von € 5.000,- zzgl. Agio als Einmalanlage oder in monatlichen Raten ab € 100,- nachrangige Namens-Schuldverschreibungen zu erwerben, die je nach Laufzeit mit 4,9% p.a. bis zu 6,9% p.a. des Anlagebetrages verzinst werden sollen.

Die Nettoeinnahmen aus diesen Namens-Schuldverschreibungen sollen für die Vergabe einer Finanzierung an die 1A Immo GmbH & Co. KG in Form von Darlehen für die Realisierung noch nicht feststehender Immobilienprojekte und die Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet werden.

Ziel der Emittentin ist es, aus diesem Finanzierungsvertrag nachhaltige und langfristige Erträge in Form von Zinsen zu erzielen, mit denen die Aufwendungen für die Erträge der Inhaber der Namens-Schuldverschreibungen und die Mittel für deren Rückzahlung aufgebracht werden sollen.

Die Laufzeit dieser Schuldverschreibungen ist unbestimmt. Eine ordentliche Kündigung kann jedoch erst frühestens nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren erfolgen.

 

Die Risiken der Namens-Schuldverschreibungen “1A Invest 2 – 2016”

Für Inhaber dieser Schuldverschreibungen der 1A Invest 2 GmbH & Co. KG bestehen mehrere Risiken, die zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust ihrer Investition führen können.

So können sich Risiken aus dem Finanzierungsvertrag der Emittentin mit der 1A Immo GmbH & Co. KG ergeben, die darin bestehen, dass die aus diesem Darlehen geplanten Erträge nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können.

Da die Gesellschaften im Immobilienbereich tätig sind, können sich bspw. auch Fehleinschätzungen bei der Auswahl geeigneter Objekte, sich verschlechternde Finanzierungsbedingungen kreditgebender Banken oder Kostensteigerungen bei Neubauten oder Objektsanierzungen negativ auf die geplanten Erträge und damit auf die Sicherheit der Namens-Schuldverschreibungen auswirken.

Da die Finanzierung der Immobiliengeschäfte auf der Ebene der 1A Immo GmbH & Co. KG teilweise auch über Fremdfinanzierungen bei Banken erfolgen kann, besteht darüber hinaus das Risiko, dass die entsprechenden Finanzierungsverträge bei einem Zahlungsverzug vorzeitig aufgelöst und die verbleibenden Verbindlichkeiten fällig gestellt werden.

Da die Namens-Schuldverschreibungen der Emittentin “nachrangig” sind, treten die Ansprüche der Anleger im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft hinter alle nicht nachrangigen Forderungen anderer Gläubiger zurück.. Dies bedeutet, dass Zins- oder Rückzahlungen an die Anleger aus einer etwaigen Insolvenzmasse erst erfolgen, wenn alle vorgehenden Ansprüche von Drittgläubigern vollständig erfüllt werden konnten.

Nach alledem besteht das maximale Risiko für Anleger dieser Schuldverschreibungen in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio.

 

Rechtsrat für Anlage, bzw. Zeichner der Namens-Schuldverschreibungen “1A Invest 2 – 2016”

Falls sich Anleger bei Zeichnung dieser Schuldverschreibungen der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investitionen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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