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Agrofinanz GmbH: Insolvenz nach BaFin-Verbot

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Agrofinanz GmbH (Kleve) am 08.09.2015 aufgegeben hatte, das von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch unverzügliche Rückzahlung an die Kapitalgeber abzuwickeln, wurde zwischenzeitlich am 24.05.2016 vor dem Amtsgericht – Insolvenzgericht – Kleve über das Vermögen der Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung die Insolvenz eröffnet und Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum Insolvenzverwalter bestellt (Az. 32 IN 95/15).

Die Gläubiger der Gesellschaft wurden vom Insolvenzgericht aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.06.2016 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung wurde auf Dienstag, den 12.07.2016 bestimmt.

Das unerlaubte Geschäftsmodell der Agrofinanz GmbH

Die BaFin hatte ihren Untersagungsbescheid gegenüber der Agrofinanz GmbH u.a. damit begründet, dass diese auf der Grundlage eines sogen. “Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrages” gewerbsmäßig Gelder angenommen und deren unbedingte Rückzahlung versprochen hatte, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Mit diesen “Kauf-, Miet- und Rückkaufverträgen” wollte die Gesellschaft interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, direkt in verschiedene Baumbestände in Ecuador (Ölpalmen, Kakao) zu investieren. Die Investoren sollten einen bestimmten Bestand an entsprechenden Bäumen (sogen. Plots) von der Agrofinanz GmbH erwerben und dabei rechtliche Eigentümer dieser Bäume werden, um diese zu einer im Voraus in einem Mietvertrag festgelegten Mietzahlung und Mietlaufzeit an die Gesellschaft zu vermieten. Nach Ablauf des Mietvertrages sollte das jeweilige “Plot” wieder zu einem feststehenden Kaufpreis von der Gesellschaft zurückgekauft werden.

Ein sogen. “Plot” mit ca. 35 Bäumen war mit einem Kaufpreis von € 7.500,- veranschlagt, wofür die Investoren eine Miete von € 675,- erhalten sollten. Die Mietdauer war auf 10 Jahre vorgesehen.

Rechtsrat für Anleger der Agrofinanz GmbH

Geschädigte Anleger der Agrofinanz GmbH sollten ihre Ansprüche auf Rückerstattung der an die Gesellschaft geleisteten Zahlungen in jedem Falle bei dem zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden, um sich die Möglichkeit zu bewahren, im Rahmen der Verteilung der Insolvenzmasse zumindest einen Teil ihrer Investitionen zurückzuerhalten.

Darüberhinaus sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit unabhängig von dem zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahren in ihrem konkreten Fall die Möglichkeit besteht, die (früheren) Geschäftsführer der Agrofinanz GmbH wegen der erlittenen Verluste persönlich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Geschäftsführer letztlich für das laut BaFin unerlaubt betriebene Einlagengeschäft verantwortlich sind, bestehen hohe Erfolgsaussichten für ein solches Vorgehen.

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