Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Aimondo-Anleihe nicht zurückgezahlt: Droht jetzt die Insolvenz?

Nachdem die Rückzahlung der Aimondo-Anleihe 5,750% bis 15.05.2022 (ISIN/WKN DE000A289K55/A289K5) vorerst bis Ende Juli 2022 aufgeschoben und deren Zeichnern ein Tausch dieser Anleihe in sogenannte “Partizipationsscheine” der Aimondo AG (Zürich/Schweiz) angeboten wurde, stellt sich für betroffene Anleger die berechtigte Frage, ob es bei der Aimondo GmbH (Düsseldorf) zu einer Insolvenz des Unternehmens kommen wird, falls die Mehrzahl der Anleihegläubiger dieses Umtauschangebot nicht annehmen sollten und die zur Rückzahlung fälligen Gelder auch nicht anderweitig beschafft werden können.

 

Angebot von Partizipationsscheinen der Aimondo AG für Gläubiger der Aimondo-Anleihe als Ausweg aus einer drohenden Insolvenz?

Bereits seit Februar 2022 bietet die Aimondo-Gruppe interessierten Anleihe-Zeichnern an, ihre Anleihe in sogenannte Partizipationsscheine der Aimondo AG aus Zürich (Schweiz) umzutauschen. Für eine Zeichnungssumme von je 1.000 Euro der Anleihe sollen diese von der TTIP Limited aus deren Bestand 250 Partizipationsscheine erhalten. Diese Angebot wird von der Anbieterin als “Vorzugspreis der Vorzugsaktien” bezeichnet, der sich aus der Anerkennung der Anleihezeichner als “Early Birds” rechtfertigen soll, da sie bereits vor zwei Jahren von dem Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe überzeugt gewesen seien.

Mit der Annahme dieses Angebotes hätten die Zeichner der Aimondo-Anleihe nun eine “doppelte Chance”, nämlich den Vorteil einer hohen Rendite und ein vergleichsweise günstiger Einstieg in eine unternehmerische Investition mit einem künftig zu erwartenden Wertzuwachs und einem um 7% höheren Dividendenanspruch.

 

Partizipationsscheine als Teihaber-Wertpapiere

Partizipationsscheine nach Schweizer Recht sind stimmrechtslose Anteile an einem sogenannten Partizipationsscheinkapital, welches zusätzlich zum Aktienkapital geschaffen werden kann. Im Ergebnis handelt es sich dabei also um “stimmrechtslose Aktien”, die gegen eine Einlage ausgegeben werden. Dem Zeichner solcher Partizipationsscheine stehen in erster Linie nur Vermögensrechte wie etwa das Recht auf Beteiligung an einem Bilanzgewinn oder einer Dividende der ausgebenden Gesellschaft zu.

Soweit den Zeichnern der Aimondo-Anleihe nunmehr angeboten wird, ihre – nicht zurückgezahlte – Anleihe in solche Partizipationsscheine umzutauschen, stellt sich allerdings die Frage, inwieweit durch einen solchen Umtausch überhaupt neues “Partizipationsscheinkapital” geschaffen werden kann. Hierfür müsste eigentlich im rechtlichen Sinne zunächst einmal neues Kapital zur Verfügung gestellt werden. Ob jedoch die nicht zurückgezahlten und möglicherweise auch ganz ausfallenden Anleihen als “neues Kapital” anzusehen sind, dürfte hier durchaus fraglich sein.

Möglicherweise soll dieses Angebot aber auch nur verhindern, dass die Aimondo GmbH ansonsten wegen fehlender Möglichkeit der Rückzahlung der Aimondo-Anleihe unter Umständen bald Insolvenz anmelden muss, womit ihr den Anlegern suggeriertes Geschäftsmodell als endgültig gescheitert anzusehen wäre.

 

Rechtsrat für Anleger der Aimondo-Anleihe

Falls sich Anleger und Zeichner bei dem Erwerb ihrer Aimondo-Anleihe  der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken bis hin zu einem Totalverlust im Falle einer Insolvenz der Aimondo GmbH nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, vorzeitig die Rückzahlung ihrer Investition verlangen zu können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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