Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Aimondo GmbH wegen Anleihe auf Warnliste von Stiftung Warentest

Die gemeinnützige Verbraucherorganisation “Stiftung Warentest” (FINANZtest, test.de) hat aktuell die Aimondo GmbH aus Düsseldorf wegen verschiedener Risiken und einer insgesamt negativen Bewertung in ihre “Warnliste Geldanlage” aufgenommen.

Grund für ihre Warnung ist laut “Stiftung Warentest” zum einen der Umstand, dass eine von der Aimondo GmbH angebotene Anleihe Sparern angeboten wurde, die sich für Festzinsangebote des dubiosen und unseriösen Internetportals “SG Sichere Geldanlagen (onlinegeldanlagen.de)” der Schweizer Firma SAS Steucap Acquisitions & Sales AG aus Altendorf interessieren würden und daher in der Regel keine speziellen Erfahrungen mit den Besonderheiten und Risiken von Anleihen dieser Art haben.

Zum anderen hätte die Gesellschaft eine bis Mitte Mai 2022 zurückzuzahlende Anleihe nicht fristgerecht getilgt, sondern die dort investierten Anleger darum gebeten, mit der Rückzahlung bis Ende Juli 2022 abzuwarten, da sie derzeit keinen Zugriff auf die investierten Gelder habe.

Außerdem ermittele inzwischen die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Aimondo GmbH wegen eines möglichen Schneeballsystems und einer nicht renditeträchtigen Geschäftstätigkeit, wozu die Gesellschaft gegenüber FINANZtest geäußert habe, diesen Anfangsverdacht “zügig und vollständig ausräumen zu können”.

Da all diese Umstände das Geschäftsgebahren der Aimondo GmbH als wenig seriös erscheinen lassen, sollten investierte Anleger, die dort Anleihen gezeichnet haben, im Hinblick auf einen drohenden Totalverlust ihre Investition weiterhin im Auge behalten.

 

Aimondo GmbH bereits seit längerem in der Kritik von Stiftung Warentest (test.de)

Bereits im Jahre 2020 hatte die gemeinnützige Verbraucherorganisation Stiftung Warentest in einem Beitrag mit dem Titel “Fiese Abzocke mit Topzinsen” durch dubiose Zinsanlagen im Internet über die Aimondo GmbH und ihre Anleihe berichtet und deutliche Kritik geäußert.

Laut FINANZtest hatte sich auf eine (Test-) Anfrage bei dem Portal “SG Sichere Geldanlagen” die Aimondo GmbH aus Düsseldorf gemeldet und ein “sauberes Produkt” versprochen, das keinerlei Risiken habe. Vor diesem Hintergrund könnten zumindest unerfahrene Anleger denken, dass die Aimondo-Anleihe eine sichere Sache sei, war aber jedenfalls nicht der Fall wäre, wenn das Unternehmen finanzielle Probleme bekommen sollte oder gar eine Insolvenz droht. Daran ändere auch nichts, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine zweijährige Aimondo-Anleihe mit einem Zins von 5,75 Prozent pro Jahr grundsätzlich gebilligt habe.

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geht es nach Angaben von “test.de” offenbar um den Tausch der von Anlegern gehaltenen Aimondo-Anleihe gegen Partizipationsscheine, bzw. Aktien der Schweizer Aimondo AG (Zürich).

Die Aimondo AG verbreitet bereits seit einiger Zeit in den einschlägigen Presseportalen die Meldung, dass sie sich auf einen baldigen Börsengang vorbereite. Wann ein solcher Börsengang genau stattfinden soll oder irgendwelche Gründe für eine diesbezügliche Verzögerung werden jedoch nicht genannt.

Das Unternehmen selbst hatte am 07.02.2022 lediglich vermeldet, dass es im Rahmen des geplanten Börsenganges ihre Listing-Unterlagen für die Notierung ihrer Aktie, bzw. ihrer Partizipationsscheine an der Nasdaq First North zur Prüfung fertiggestellt habe. Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Listing der Partizipationsscheine (PS ISIN CH0457495734) werde durch ihre Gründungsgesellschafterin ein Tausch der am 15.05.2020 herausgegebenen Anleihe (ISIN DE000A289K55) angeboten.

 

Das Geschäftsmodell der Aimondo GmbH im Überblick

Laut Eintragung im Handelsregister besteht das Geschäftsmodell der Aimondo GmbH (Düsseldorf) im wesentlichen in der Erstellung, dem Vertrieb und der Vermietung von Software sowie der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte. Außerdem sollen Plattformen in Datennetzen wie dem Internet zur automatisierten Sammlung, Recherche, Analyse und Auswertung von Daten und zur Erbringung automatisierter Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Auf ihrer Homepage wirbt die Gesellschaft damit, dass sie eine “maßgeschneiderte Preisoptimierungssoftware” konzipiert und eine eigene KI entwickelt habe, die den Umsatz sofort und drastisch steigere.

In ihrem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 weist die Aimondo GmbH zum 31.12.2020 einen Jahresfehlbetrag von € 4.793.032,40 und einen nicht gedeckten Fehlbetrag von € 5.695.831,50 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 17.972.837,29 aus, wobei die buchmäßige Überschuldung durch eine Rangrücktrittserklärung in vollem Umfang kompensiert werden soll.

Darüber, ob und wie sich diese bedenklichen Geschäftszahlen auf das Rating der Aimondo-Unternehmensgruppe im Rahmen des geplanten Börsenganges auswirken, kann derzeit nur spekuliert werden.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner einer Aimondo-Anleihe

Falls sich Anleger und Zeichner einer Aimondo-Anleihe der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken eines Verlustes oder Totalverlustes insbesondere im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft nicht bewusst waren oder hierüber bei Zeichnung unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens, der örtlichen Verbraucherzentrale oder einem einschlägigen Verbraucherschutz-Forum prüfen lassen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten bestehen, sich die bei der Aimondo GmbH gezeichneten Anleihen vorzeitig auszahlen, bzw. zurückzahlen zu lassen.

Sollte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Verlauf ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, dass der gegen das Unternehmen und seine Verantwortlichen bestehende Tatverdacht zutrifft, könnten auch weitere Gesellschaften und Personen aus dem Umfeld der Aimondo-Gruppe für eine Rückzahlung der investierten Gelder haften müssen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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