Mit ihren Angeboten zur Zeichnung von Anleihen und Nachrangdarlehen der Clinicall Germany GmbH (Neuss) will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, mittelbar in den Vertrieb von sogen. “Klinik-Infotainment-Systemen” für den Betrieb in Krankenhäusern und Kliniken in Deutschland zu investieren.
Ziel der Emittentin und der gesamten Clinicall-Gruppe ist es, Kliniken eine aktuelle Computertechnologie kostengünstig an jedem Krankenbett zur Verfügung zu stellen, die eine multimediale Patientenaufklärung und eine Integration von Krankenhausinformationssystemen ermöglichen soll. Außerdem ist ein Zugang zu Fernsehen, Radio und Internet vorgesehen.
Überblick über die Nachrangdarlehen und Anleihen der Clinicall Germany GmbH
Zur Finanzierung ihres Geschäftsbetriebes hat die Emittentin potentiellen Anlageinteressenten zunächst die Zeichnung sogen. qualifizierter Nachrangdarlehen, bzw. partiarischer Darlehen in einer Größenordnung von rd. € 15 Mio. und später mehrere Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Verzinsungen angeboten.
Die Nachrangdarlehen haben eine (Mindest-) Laufzeit von 36 Monaten bei einer Verzinsung zwischen 7% p.a. und 9% p.a. und einer darüberhinausgehenden gewinnunabhängigen Verzinsung von 10% des Jahresüberschusses der Clinicall Germany GmbH (GF: Nadine Leicht). Die Frist zur Kündigung dieser Nachrangdarlehen beträgt drei Monate zu dem vorgesehenen Vertragsende. Sollten die Darlehen nicht fristgemäß zum vorgesehenen Vertragsende gekündigt werden, verlängern sie sich um weitere 12 Monate, wobei der ursprünglich vereinbarte Zinssatz seine Gültigkeit behält.
Mit der “Clinicall Germany Anleihe 8,300% bis 15.09.2019” (Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Serie 2014/2019; WKN A12T15 , ISIN DE000A12T150) hat die Emittentin im Jahre 2014 weiteres Kapital in Höhe von € 10 Mio. eingesammelt und den Anlegern hierfür eine Verzinsung von 8,3% p.a. in Aussicht gestellt.
Die “Clinicall Germany Anleihe 6,500% bis 12.11.2020” (Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Serie 2015/2020; WKN A1619V, ISIN DE000A1619V9) aus dem Jahre 2015 weist bereits ein Emissionsvolumen von € 25 Mio. auf und soll für ihre Zeichner eine Verzinsung von 6,5% p.a. erbringen.
Die bislang jüngste “Clinicall Germany Anleihe 6,000% bis 01.11.2021” (Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Serie 2016/2021; WKN A2BPB9, ISIN DE000A2BPB92) aus dem Jahre 2016 umfasst ein Emissionskapital von € 20 Mio. und eine vorgesehene Verzinsung in Höhe von 6% p.a. für die Dauer ihrer Laufzeit.
Mit dem Nettoerlös aus den von ihr begebenen Schuldverschreibungen will die Emittentin zum einen die von ihr entgegen genommenen Nachrangdarlehen an die jeweiligen Anleger, bzw. Zeichner zurückführen. Darüber hinaus soll der Nettoerlös in das weitere Wachstum der Clinicall Germany GmbH investiert werden.
Risiken der Nachrangdarlehen und Anleihen der Emittentin
Da die von der Clinicall Germany GmbH angebotenen Nachrangdarlehen mit einem sogen. “qualifizierten Nachrang” ausgestattet sind, haben die jeweiligen Anleger, bzw. Darlehensgeber nur dann einen Anspruch auf (Rück-) Zahlung von Zinsen und Kapital, wenn durch diese (Rück-) Zahlung bei der Emittentin kein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeigeführt wird.
Sollte diese also aufgrund ihrer Liquiditätssituation auf Dauer nicht in der Lage sein, ihre Verpflichtungen bezüglich dieser Nachrangdarlehen zu bedienen, haben die Darlehensgeber aufgrund dieses Zahlungsvorbehaltes keine fälligen und durchsetzbaren Ansprüche auf Zahlungen von Zins und Kapital.
Ist die Emittentin darüber hinaus nicht in der Lage, bei Fälligkeit die Zins- und Tilgungszahlungen auf das von ihr entgegen genommene Anleihekapital zu leisten, würde dies unmittelbar zu ihrer Insolvenz und damit zu einem Totalverlust der von den jeweiligen Anlegern investierten Mittel führen.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen und Anleihen der Clinicall Germany GmbH
Falls sich Anleger bei Zeichnung von Nachrangdarlehen oder Anleihen der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre jeweilige Investition vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
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