In einer Bewertung des sogen. “ConRendit 15” vom 09.03.2010 kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” zu dem Ergebnis, dass Anleger, die in Seniorenimmobilien investieren möchten, eher erfahrene Anbieter wählen sollten, die sich mit solchen Projekten besser auskennen. Der hiesige Initiator ConRendit Emissionshaus GmbH (Hamburg) sei im Hinblick auf solche Immobilieninvestitionen demgegenüber bislang völlig unerfahren.
Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass “ConRendit” bislang im wesentlichen nur sogen. geschlossene Container-Fonds emittiert habe. Außerdem trage der Fonds alle mit der geplanten Errichtung eines Pflege-, bzw. Seniorenheimes verbundenen Risiken, zumal dessen vollständige Auslastung wegen einer starken Konkurrenzsituation im primären Einzugsgebiet gefährdet sei. Zudem wären die laufenden Fondsnebenkosten ungerechtfertigt hoch und der Verkaufsansatz zu optimistisch.
Das Beteiligungsangebot der ConRendit 15 GmbH & Co. KG
Der “ConRendit 15” will sich an einer Objektgesellschaft beteiligen, die zwei in Hamburg gelegene Grundstücke erwerben soll, um diese mit einem Seniorenpflegeheim zu bebauen. Das Investitionsvolumen bei der Fondsgesellschaft wird mit ca. € 6,5 Mio. und das bei der Objektgesellschaft mit ca. € 13 Mio. angegeben.
Anbieterin der Kapitalanlage ist die zur ConRendit Group zählende ConRendit Emissionshaus GmbH. Die Fondsverwaltung und die Anlegerbetreuung soll durch die ConRendit Fondsverwaltung GmbH erfolgen. Für Marketing und Vertrieb des Angebots ist die ConRendit Management GmbH zuständig. Die Gesamtanzahl der Investoren der ConRendit Gruppe soll sich bislang auf ca. 7.000 belaufen.
Die Mindestbeteiligung für interessierte Anleger liegt bei einem Anlagebetrag von € 15.000,- zzgl. Agio bei einer geplanten Laufzeit von ca. 13 Jahren. Im Laufe der Beteiligungsdauer sollen die Anleger jährliche Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen von 3% p.a. ansteigend bis auf 8% p.a. erhalten. Die Gesamtauszahlungen am Ende der Fondslaufzeit werden mit ca. 185,8% prognostiziert.
Beworben wird das Angebot von der Emittentin u.a. mit der Sicherheit eines stabilen Wachstumsmarktes in diesem Bereich, einem zukunftsfähigen Konzept und einem langjährigen Pachtvertrag. Die Vorteile einer Beteiligung am “ConRendit 15” sollen u.a. in der mittelbaren Investition in eine Immobilie, einem fehlenden Fremdwährungsrisiko, einem attraktiven Standort und den halbjährlichen Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen an die Anleger liegen.
Risiken des “ConRendit 15”
Das Maximalrisiko für Anleger der ConRendit 15 GmbH & Co. KG besteht grundsätzlich in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Objektgesellschaft realisieren.
Sollten Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das mögliche Totalverlustrisiko hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.
Rechtsrat für Anleger des “ConRendit 15”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung am “ConRendit 15” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
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