Die DF Deutsche Finance Private Fund I GmbH & Co. geschlossene InvKG hat mit Gesellschafterbeschluss vom 15.05.2023 die Verlängerung der ursprünglichen Fondslaufzeit bis zum 30.06.2025 bestimmt und damit auch über die Verschiebung der Auszahlung an die Anleger der Gesellschaft besschlossen.
Betroffenen droht angesichts der aktuellen Situation möglicherweise ein mehr oder weniger hoher Verlust ihrer Anlage, wenn sich die Gründe für die Laufzeitverlängerung und die spätere Auszahlung nicht in absehbarer Zeit beheben lassen sollten.
Probleme des DF Deutsche Finance Private Fund I schon im Jahre 2016 absehbar
Wie bereits am 16.03.2016 berichtet (s.u.), hatte der Brancheninformationsdienst „fondstelegramm“ schon damals kritisiert, dass die Nebenkosten bei diesem Fonds erheblich seien, weswegen erst einmal bewiesen werden müsse, dass die in Aussicht gestellten Gewinne tatsächlich eintreten.
Inwieweit sich diese Nebenkosten auf die Verlängerung der Laufzeit und die Verschiebung der Auszahlung an die Anleger ausgewirkt haben, wird noch genauer zu prüfen sein.
Scheinen sich die hohen Risiken des Fonds, vor denen bereits vor Jahren gewarnt wurde, nunmehr Schritt für Schrift zu realisieren, wobei auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Anleger, die Gelder in den DF Deutsche Finance Private Fund I investiert haben, sollten daher prüfen lassen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, diese vorzeitig von der Fondsgesellschaft oder anderen Funktionsträgern und deren Erfüllungsgehilfen zurückzufordern.
Haftung der Anlageberater oder Anlagevermittler für Auszahlung des Anlegerkapitals?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anlageberater und Anlagevermittler verpflichtet, vor Abgabe etwaiger Anlageempfehlungen gegenüber einem Anlageinteressenten eingehend zu prüfen, ob die in Frage kommenden Anlagen im Hinblick auf ihre Risiken und ihre Komplexität für den jeweiligen Anleger überhaupt geeignet, bzw. angemessen sind.
Unterlässt der Berater oder Vermittler eine solche Prüfung, haftet er dem Anleger gegenüber in der Regel schon wegen dieses Versäumnisses auf Schadensersatz und damit auf Erstattung der gefährdeten Einlage.
Ein weiterer Grund für eine Schadensersatzhaftung des Beraters oder Vermittlers besteht nach unseren Erfahrungen oftmals auch darin, dass die betreffende Anlage von ihm wahrheitswidrig als „sicher“ dargestellt oder die Risiken auf andere Art und Weise verharmlost oder verschleiert wurden. Auch in diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof mehrfach eine Haftung der betreffenden Anlageberater oder Vermittler bejaht.
Dabei müssen betroffene Anleger in der Regel auch nicht befürchten, ihre Ansprüche gegen den Berater oder Vermittler im Falle seiner Insolvenz eventuell nicht durchsetzen zu können. Diese verfügen nämlich von Gesetzes wegen regelmäßig über eine Berufs-, bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die den durch eine Falschberatung entstandenen Schaden auch im Falle einer Pleite des Beraters oder Vermittlers erstatten muss.
Rechtsrat für Anleger des DF Deutsche Finance Private Fund I
Falls sich Anleger des DF Deutsche Finance Private Fund I von ihrem Anlageberater unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten fühlen, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit ihnen gegen ihren Anlageberater oder Anlagevermittler Schadensersatzansprüche in Höhe des investierten Anlagebetrages zustehen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.
In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.
Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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