Nachdem die bis September 2014 von der EN Storage GmbH (Herrenberg) mit Anlegern abgeschlossenen Verträge rückabwickelt werden mussten, weil diese von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft worden waren und aus diesem Grunde rückabgewickelt werden mussten, will die Gesellschaft mit einer aktuellen Anleihe (Inhaber-Teilschuldverschreibung ISIN DE000A161YYO / WKN A161YY) über nominal € 15 Mio. interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, für die Dauer von rd. 3 Jahren Zinsen in Höhe von 7% Zinsen p.a. zu erwirtschaften.
Gemäß dem dieser Anleihe zugrundeliegenden Wertpapierprospekt vom 16.12.2015 sollen die mit dieser Anleihe eingesammelten Gelder dazu dienen, sogen. “Storage-Systeme” zu finanzieren, die von der Gesellschaft angeboten und vertrieben werden. Dieser Geschäftsgegenstand umfasst u.a. die mittelbare und unmittelbare Organisation sowie die technische Durchführung von Datenspeicherungen für dritte Personen und Unternehmen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Risiken der EN Storage GmbH Anleihe
Die von der Emittentin begebene Anleihe ist mit mehreren wesentlichen zentralen Risiken behaftet, die von potentiellen Anlegern vor einer etwaigen Zeichnung in jedem Falle beachtet werden sollten.
Da die beiden Geschäftsführer der EN Storage GmbH, die Herren Edvin Novalic und Lutz Beier jeweils 50% der Anteile der Emittentin halten, besteht bspw. die konkrete Gefahr von Interessenkonflikten zwischen deren Verpflichtungen als Organmitglieder der Emittentin einerseits und ihren Interessen als Gesellschafter andererseits.
Die Gefahr eines solchen Interessenkonfliktes wird noch dadurch verstärkt, dass der Geschäftsführer Lutz Beier ausweislich der Angaben im Verkaufsprospekt im Rahmen eines Kauf- und Überlassungsvertrages selbst in Höhe von rd. € 200.000,- solche Storage-Systeme von dem Unternehmen erworben hat.
Falls die von der EN Storage GmbH in Aussicht gestellten Rückflüsse aus ihren (geplanten) Investitionen erheblich geringer sind, als sich dies aus der Bewertung durch die Gesellschaft ergibt oder sogar gänzlich ausfallen, kann dies außerdem erhebliche Auswirkungen auf deren Bonität haben oder gar zu einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Emittentin führen. In einem solchen Falle müssen investierte Anleger nach allgemeiner Erfahrung mit einem teilweise oder möglicherweise sogar vollständigen Verlust ihrer Investition rechnen.
Da bei dieser Geldanlage darüber hinaus keinerlei Besicherung für die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erfolgt und die Verwendung des eingesammelten Kapitals letztlich auch nicht an die Investition in sogen. “Storage-Systeme” gebunden ist, sondern auch anderweitig erfolgen kann, ohne dass eine Mittelverwendungskontrolle besteht, tragen die Anleger letztlich das Risiko einer mangelnden Kontrolle der Investitionsmittel.
Alles in allem können diese Risiken einzeln oder kumuliert zu einem Totalverlust für die Zeichner der Anleihe führen.
Rechtsrat für Zeichner der EN Storage GmbH Anleihe
Falls sich Anleger bei Zeichnung dieser Anleihe der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder sich hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht fühlen, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Anleihe vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die EN Storage GmbH oder deren Initiatoren geltend zu machen.
News-Update vom 28.02.2017:
Wie die EN Storage GmbH ihren Anlegern per E-Mail vom 27.02.2017 mitgeteilt hat, wurden am Donnerstag, dem 23.02.2017 die Geschäftsräume der Gesellschaft von der zuständigen Staatsanwaltschaft durchsucht. Grund für die Durchsuchung ist der Verdacht des Betruges gegen die Geschäftsführung des Unternehmens wegen mutmaßlich falscher Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft.
Im Hinblick auf diese Situation will nunmehr die Geschäftsführung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin einreichen, um durch einen Insolvenzverwalter prüfen zu lassen, ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann und welche Vermögenswerte noch bei der Gesellschaft vorhanden sind.
Betroffene Anleger sollten in jedem Falle ihre Rechte in seinem solchen Insolvenzverfahren wahrnehmen und ihre Forderungen gegenüber der EN Storage GmbH zur Insolvenztabelle anmelden, bzw. von einem Anwalt anmelden lassen. Falls die angemeldeten Forderungen vom Insolvenzverwalter bestritten werden, sollten sie außerdem anwaltlich prüfen lassen, ob die Feststellung ihrer Forderung(en) zur Insolvenztabelle gegenüber dem Insolvenzverwalter gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Wenn sich der Verdacht des Betruges gegen die Geschäftsführung bestätigen sollte, könnten außerdem Schadensersatzansprüche gegen die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich und etwaige andere Beteiligte (Prospektverantwortliche, Rating-Agenturen etc.) bestehen.
Sollte die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen durch einen sogen. “Arrest” weitergehende Vermögenswerte bei dritten Personen oder Unternehmen sicherstellen (arrestieren), die diese vor Insolvenzeröffnung von der EN Storage GmbH erhalten haben, können geschädigte Anleger unter Umständen auch außerhalb des Insolvenzverfahrens auf diese finanziellen Mittel zugreifen.
Leistungen der Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten geschädigte Anleger der EN Storage GmbH umfassend sowohl in einem etwaigen Insolvenzverfahren wie auch im Rahmen aller sonst noch in Betracht kommenden (Schadensersatz-) Ansprüche.
Wir nehmen für unsere Mandanten auf Wunsch die Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren vor und prüfen, ob eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich ist, falls diese Forderungen vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Soweit erforderlich und sinnvoll werden wir dabei im Rahmen eines solchen Insolvenzverfahrens die Ansprüche der von uns vertretenen Mandanten im Sinne einer sogen. “Interessengemeinschaft” bündeln, um die Anlegerinteressen gegenüber dem Insolvenzverwalter bestmöglich durchsetzen zu können.
Des Weiteren werden wir für unsere Mandanten zu gegebener Zeit Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft beantragen, um prüfen zu können, ob und ggf. welche weitergehenden (Schadensersatz-) Ansprüche diese außerhalb des Insolvenzverfahren geltend machen können.
Sollte die Staatsanwaltschaft bereits anderweitige Vermögenswerte, die von der EN Storage GmbH abgeflossen sind, gesichert, bzw. arrestiert haben oder dies möglicherweise noch tun, werden wir für unsere Mandanten auch prüfen, ob sie im Wege eines sogen. zivilrechtlichen Arrestes schnellstmöglich auf diese Vermögenswerte zugreifen können.
Falls Sie als geschädigter Anleger Interesse an einer Beratung und/oder Vertretung durch unsere Kanzlei haben, bitten wir darum, über das nachfolgende Formular einen (kostenfreien) Rückruf anzufordern oder sich unmittelbar telefonisch mit unseren sachbearbeitenden Rechtsanwälten in Verbindung zu setzen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts und unseren bislang in vergleichbaren Fällen erzielten Erfolgen, die auch in diversen Medien Beachtung gefunden haben, verfügen unsere Anwälte auch über die nötige Expertise, um die Ansprüche geschädigter Anleger bestmöglich durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.