Anleger der verschiedenen Fonds und Namensschuldverschreibungen der “Energy Capital Invest”-Gruppe, deren Beteiligungen zwangsweise in Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. umgewandelt wurden, haben nach Einschätzung der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen gute Aussichten, ihre Investitionen im Wege einer gerichtlichen Klage von der Deutsche Oel & Gas S.A. und den maßgeblichen Initiatoren der “ECI Capital Invest”-Gruppe, den Herren Kay Rieck und Matthias Moosmann sowie der Treuhänderin TB Treuhand GmbH zurückzuerhalten.
Dabei stehen den geschädigten Anlegern sowohl vertragliche wie auch deliktische Anspruchsgrundlagen zu, da es sich bei den verschiedenen US Öl- und Gasfonds und US Öl- und Gas Namensschuldverschreibungen im Ergebnis um ein sogen. “Schneeballsystem” gehandelt hat, was eine persönliche Haftung der maßgeblichen Initiatoren begründet.
Das Schneeballsystem der “Energy Capital Invest”-Gruppe
Da die “Energy Capital Invest”-Gruppe bei den von ihr angebotenen US Öl- und Gasfonds und Namensschuldverschreibungen zunächst erhebliche Ausschüttungen an ihre Anleger geleistet hat, ohne dass bislang nennenswerte Gewinn aus einer solchen Öl-und Gasförderung erzielt wurden, ist davon auszugehen, dass diese – anfänglichen – Auszahlungen an die Anleger aus Geldern stammen, die die Anleger selbst als Einlage erbracht haben.
Somit haben diese also nur einen Teil ihrer eigenen Investition zurückerhalten und nicht etwa an vermeintlichen Gewinnen der einzelnen Fondsgesellschaften partizipiert.
Um diese Tatsache zu verschleiern, hat “Energy Capital Invest” schließlich im Jahre 2015 den “zwangsweisen” und in rechtlicher Weise höchst bedenklichen Umtausch der Auszahlungansprüche der ECI-Anleger in Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. beschlossen, deren Werthaltigkeit ebenfalls höchst zweifelhaft ist.
Diese Vorgehensweise und der Umstand, dass die Anleger der “Energy Capital Invest” von den maßgeblichen Initiatoren und Unternehmen über die Werthaltigkeit und Rentabilität ihrer Investitionen arglistig getäuscht wurden, begründet nach Einschätzung der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen entsprechende Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Personen und Firmen, die auf Rückzahlung, bzw. Auszahlung ihrer Einlagen und Gewinnbeteiligungsrechte gerichtet sind.
Rechtsrat für Anleger der “Energy Capital Invest”-Gruppe
Anleger, die sich mit dem “Umtausch” ihrer Beteiligungen an den ECI-Fonds und den US Öl- und Gas Namensschuldverschreibungen in Aktien der Deutsche Oel- und Gas S.A. nicht abfinden möchten, sollten die Auszahlung der ihnen zustehenden Beteiligungswerte gerichtlich gegen die o.g. Personen und Unternehmen durchsetzen.
Nach Einschätzung der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen ist nämlich nicht zu erwarten, dass die den Anlegern im “Umtausch” der ECI-Beteiligungen zugeordneten Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. auch nur annähernd werthaltig genug sind, um die ursprüngliche Investition, bzw. Einlage in die Fondsgesellschaften und Namensschuldverschreibungen abzudecken.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.