Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Eventus Wohnungsgenossenschaft in der Kritik des “fondstelegramm”

Nach Meinung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” handelt es sich bei dem derzeit angebotenen Genossenschaftsmodell der Eventus Wohnungsgenossenschaft um eine “undurchsichtige Kapitalanlage”, bei der noch nicht beurteilt werden könne, ob man es hier mit “Saulus” oder “Paulus” zu tun habe.

In seiner ausführlichen Analyse dieses Angebotes der Eventus eG vom 21.08.2015 weist das “fondstelegramm” u.a. auf mögliche Interessenkonflikte hin, die sich daraus ergäben, dass der Vorstandsvorsitzende Marco Terracciano ein Immobilienmaklerunternehmen besitze, das den Verkauf der Wohnimmobilien der Eventus eG übernehme.

Daher entstünde der Eindruck, dass diese vor allem ein Umsatzbringer für Terraccianos Maklerfirma werden solle.

Außerdem sei laut “fondstelegramm” im Jahre 2013 eine Kooperationsvereinbarung mit der Best Finance Vermögensmanagement GmbH über die Beschaffung des Eigenkapitals der Eventus eG geschlossen worden.

Allerdings handele es sich auch hierbei um eine Firma, bei der der Vorstandsvorsitzende Marco Terracciano die Finger im Spiel habe.

 

“fondstelegramm”  bemängelt “starke Sprüche und dünne Informationen” bei der Eventus Wohnungsgenossenschaft

Laut “fondstelegramm” trete die Eventus eG aus Stuttgart zwar mit dem Anspruch an, “zukunftsweisende Anlagelösungen, außergewöhnliche Leistung und beste Qualität” anzubieten. Allerdings sei sie diesen Nachweis sowohl hinsichtlich der Qualifikation des Managements als auch hinsichtlich der bisher realisierten Projekte weitgehend schuldig geblieben.

Dabei seien starke Sprüche und dünne Informationen in der Regel keine gute Grundlage für ein Investment.

Aus diesem Grunde sollte sich nach Meinung des “fondstelegramm” jeder Anleger darüber im Klaren sein, dass er mit der Eventus eG in eine Projektentwicklungsgesellschaft investiere, bei der die Risiken ganz anderer Art seien, als bei klassischen Wohninvestments als Langfristanlage.

 

Rechtsrat für (potentielle) Anleger bei der Eventus Wohnungsgenossenschaft

Sicherheitsorientierte Anleger, die sich für eine Investition bei der Eventus eG (Stuttgart) interessieren, sollten im Hinblick auf die vorstehende Bewertung dieser Kapitalanlage durch den Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” eher davon absehen, sich an diesem Genossenschaftsmodell zu beteiligen.

Diejenigen Anleger, die das Anlageangebot der Eventus Wohnungsgenossenschaft bereits gezeichnet haben, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz von den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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