Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Eventus eG – Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verhalten?

Laut einer Pressemitteilung der Eventus eG (Stuttgart) vom 22.08.2017 sollen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaft und deren Aufsichtsratvorsitzende pflichtwidrig verhalten haben.

Unter der Leitung des Vorstandsmitglieds Edwin Mailänder werde eine Aufklärung des Sachverhalts betrieben, wofür auch eine namhafte Anwaltskanzlei mandatiert worden sei.

Außerdem habe man vor dem Landgericht Stuttgart zur Sicherung von Vermögenswerten bereits einen Arrest erwirkt und die Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterrichtet.

Von Seiten der Genossenschaft werde laut Pressemitteilung alles unternommen, um weiteren Schaden abzuwenden.

 

Das Geschäftsmodell der Eventus eG im Überblick

Laut ihrer Satzung ist der Geschäftsgegenstand der Genossenschaft darauf gerichtet, ihre Mitglieder vorrangig durch eine günstige, adäquate und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu fördern.

Zu diesem Zweck kann die Eventus eG Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, verwalten, vermitteln und betreuen.

Durch diese geschäftlichen Tätigkeiten sollen für die investierenden Mitglieder überdurchschnittlich hohe Zinsen erwirtschaftet werden.

Um von diesen Zinsen zu profitieren, können sich Mitglieder in der Anlagevariante “GENO 1” mit einer Anlagesumme von mindestens € 1.000,- bis maximal € 20.000,- an der Genossenschaft beteiligen und sollen dafür im Gegenzug eine feste Dividendenausschüttung von 3,85% p.a. erhalten. Die Mindestlaufzeit dieser Beteiligung beläuft sich auf 2 Jahre, nach deren Ablauf ein Gesamtmittelrückfluss von 107,70% erfolgen soll.

In der Anlagevariante “GENO 2” beläuft sich die maximale Anlagesumme auf € 1 Mio., die geplante Dividendenausschüttung auf 6% und die Mindesthaltedauer (Laufzeit) auf 4 Jahre.

Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der jeweiligen Mindesthaltedauer ist nach Angaben der Genossenschaft ausgeschlossen.

Das insgesamt geplante Mitgliedskapital soll sich auf bis zu 100 Mio. Euro belaufen.

 

Die Risiken einer Beteiligung an der Eventus eG

Nach den ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellten Anlegerinformationen sollen die wesentlichen Risiken einer solchen Beteiligung u.a. in einem sogen. “Blind-Pool-Risiko” bestehen, da die jeweiligen Investitionsobjekte zum Zeitpunkt der Beteiligung der Anleger noch nicht vollständig bekannt sind.

Des Weiteren wird auf mögliche Risiken beim Eigentumsübergang der Immobilien, auf Betriebs- und Bestandsrisiken, das Risiko höherer Gewalt und ein eventuelles Liquidations-, bzw. Exitrisiko hingewiesen.

Zu den sich hier möglicherweise realisierenden Risiken eines pflichtwidrigen oder gar strafbaren Verhaltens von Vorstands- oder Aufsichsratsmitgliedern erfolgt jedoch kein Hinweis in den von der Eventus eG veröffentlichten Anlegerinformationen.

 

Rechtsrat für Anleger, bzw. Genossenschaftsmitgliedern der Eventus eG

Falls Anleger aufgrund der in der Pressemitteilung der Genossenschaft genannten Pflichtwidrigkeiten ihrer Organe mit ihrer Anlage bei der Eventus eG einen Verlust erlitten haben, sollen sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft, bzw. ihre dortige Kapitalanlage vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen und ihren etwaigen Schaden gegenüber der Genossenschaft selbst, den betreffenden Personen oder den Emissionshelfern der Emittentin geltend zu machen.

Darüber hinaus besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, zum Ausgleich dieses Schadens auf das laut Pressemitteilung arrestierte Vermögen zuzugreifen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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