Der Münchener FACTO Financial Services AG wurde laut Pressemitteilung vom 31.07.2018 antragsgemäß Gläubigerschutz im Rahmen einer Eigenverwaltung genehmigt (sog. Insolvenz in Eigenverwaltung). Zum vorläufigen Sachwalter bei dem Unternehmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl ernannt, der über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich verfügt.
Im Rahmen der Eigenverwaltung soll der Vorstand der Gesellschaft bis auf weiteres die Geschäfte fortführen und einen bestehenden Restrukturierungsplan zur Fortführung des Geschäftsbetriebes umsetzen. Dabei soll eine Straffung der Kostenbasis erfolgen, um die Ertragsfähigkeit der FACTO Financial Services AG nachhaltig sicherzustellen.
Die Prüfung, Bewertung und Bearbeitung bereits eingereichter Lebensversicherungsverträge wird nach Angaben der Unternehmensleitung fortgesetzt.
Das Geschäftsmodell der FACTO Financial Services AG
Die Gesellschaft bezeichnet sich selbst als eines der führenden Legal-Tech- und Verbraucherschutzunternehmen in Deutschland mit rund 100 Mitarbeitern an drei Standorten und einem deutschlandweiten Netzwerk an Vertriebspartnern.
Geworben wird von der FACTO FS AG unter anderem damit, seine Kunden bei der Rückabwicklung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden den Verbrauchern verschiedene “Modelle” angeboten, deren Inhalt sich danach richtet, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist oder ob es sich um einen Verbraucher handelt, der etwaige Prozesskosten selbst zahlen möchte.
Ein sogenanntes “Rundum-sorglos-Modell” richtet sich an Kunden, die bereits nach rund sechs Wochen eine “Sofortzahlung” erhalten wollen.
Im Rahmen des von den Verbrauchern und Kunden abzuschließenden “Finanzservicevertrages” will die Gesellschaft die bei ihr eingereichten Verträge sichten, aufbereiten und die dabei gewonnenen Daten aufzunehmen. Die rechtliche Bewertung der Widerrufsmöglichkeiten und die Werthaltigkeit eines erfolgreichen Widerrufs soll dann aber allein einer entsprechend spezialisierten Anwaltskanzlei vorbehalten sein.
Auswirkungen der Insolvenz in Eigenverwaltung für Verbraucher?
Laut Pressemitteilung der FACTO Financial Services AG vom 31.07.2018 sollen bereits aquirierte und zukünftige Verträge von der Insolvenz in Eigenverwaltung nicht betroffen sein. Nach Angaben der Gesellschaft soll auch die Auszahlung der Nutzungsentschädigungen an ihre Kunden sicher sein, da sie aus in Bearbeitung befindlichen und künftigen Rückabwicklungs-Vorgängen direkt durch die jeweils mandatierten Anwälte erfolge.
Rechtsrat für Verbraucher und Kunden der FACTO Financial Services AG
Falls Kunden der FACTO Financial Services AG (München) wegen der nunmehr eingeleiteten Insolvenz in Eigenverwaltung oder wegen überlanger Bearbeitungszeiten ihrer bei der Gesellschaft eingereichten Unterlagen ihren “Finanzservicevertrag” vorzeitig beenden möchten, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und ihren Kapitallebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag zu widerrufen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.