Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Schwerin hat am 17.06.2016 auf Antrag mehrerer Gläubiger über das Vermögen der “Hanseatisches Fußball Kontor GmbH” ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 580 IN 325/16). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Münzel (Hamburg) bestellt.
Außerdem wurde vom Insolvenzgericht angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin nicht mehr zulässig und Verfügungen der “Hanseatisches Fußball Kontor GmbH” über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht vornehmlich darin, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Außerdem hat der vorläufige Insolvenzverwalter zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin für die Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens decken wird.
Die Anlagekonzepte der “Hanseatisches Fußball Kontor GmbH”
Die “Hanseatisches Fußball Kontor GmbH” bietet interessierten Anlegern an, mittels diverser Beteiligungsangebote in junge Profi-Fußballspieler mit angeblich hohem Wertzuwachs zu investieren. Konkret sollen die von diversen Beteiligungsunternehmen eingesammelten Anlegergelder direkt oder indirekt in finanzielle Spieler-Transferrechte investiert und so hohe Gewinne erzielt werden.
Nach eigenen Angaben befasst sich das Emissionshaus mit dem ausschließlichen Investitionsfokus “Profi-Fußball” und verweist auf diverse Partner, die das Unternehmen bei der Auswahl geeigneter Spieler-Transferrechte unterstützen sollen.
Für sich selbst wirbt die “Hanseatisches Fußball Kontor GmbH” u.a. damit, dass sie der einzige Anbieter im deutschen Markt sei, der privaten Anlegern mit niedrigen Anlagebeträgen die Chance biete, am Fußball zu profitieren.
FTR 1 Fußball GmbH & Co. KG, FTR 2 Fußball GmbH & Co. KG
In den Jahren 2010 und 2012 hat die “Hanseatisches Fußball Kontor GmbH” die beiden geschlossenen Fonds “FTR 1 Fußball GmbH & Co. KG” und “FTR 2 Fußball GmbH & Co. KG” initiiert, an denen sich Anleger ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,- als (mittelbare) Gesellschafter beteiligen konnten. Bei einem geplanten Investitionskapital von € 10 Mio. und einer Fondslaufzeit von ca. 4 Jahren sollten Anleger nach regelmäßigen Ausschüttungen einen Kapitalrückfluss von bis zu 183% bezogen auf das Kommanditkapital erzielen können.
Hanseatisches Fußball Kontor Genussrechte und Nachrangdarlehen
Neben den beiden Fondsbeteiligungen namens “FTR 1” und “FTR 2” hat die Unternehmensgruppe über ihre Tochtergesellschaften namens “Hanseatisches Fußball Kontor Genussrechte GmbH” und “Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH” auch noch sogen. “Genussrechte” und “Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt” angeboten und hierfür bei Laufzeiten ab 6 Monaten eine Verzinsung von bis zu 9,75% p.a. für die Genussrechte und 7,96% p.a. für die Nachrangdarlehen in Aussicht gestellt.
Möglichkeiten der Anleger in der Insolvenz
Von der Insolvenz der “Hanseatisches Fußball Kontor GmbH” betroffene Anleger sollten im Falle einer Insolvenzeröffnung in jedem Falle mögliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückzahlung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Sollte dieser die geltend gemachte Forderung bestreiten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die begehrte Feststellung gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Falls darüber hinaus Anhaltspunkte dafür bestehen, dass einzelne Anleger von den hiesigen Initiatoren oder von ihrem (Anlage-) Vermittler über die konkreten Risiken dieser Investition fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, kommen gegenüber diesen Personen wegen der erlittenen Verluste möglicherweise auch Schadensersatzansprüche in Betracht.