Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Inka Invest Mezzanine GmbH & Co. KG: Hohes Totalverlustrisiko wegen Kostenstruktur?

Laut einer Bewertung des Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 08.07.2011 birgt die Kostenstruktur der Inka Invest Mezzanine GmbH & Co. KG (Wiesbaden) ein hohes Totalverlustrisiko, weswegen diesem Fonds jeglicher Anreiz für Investoren fehle. Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass der INKA Invest Geschäftsführungs GmbH eine fixe, laufende Gebühr für das Jahr 2011 von € 180.000,- und für die Jahre ab 2012 von € 240.000,- pro Jahr zustünde. Ohne überhaupt investiert zu haben, wäre daher das Kapital für den Fall, dass nur das Mindestvolumen des Fonds von € 1 Mio. erreicht werde, bereits im fünften Jahr komplett aufgebraucht.

Im übrigen spreche laut “fondstelegramm” die äußerst niedrige Mindestbeteiligung von € 2.500,- dagegen, dass der Initiator Wert darauf lege, tatsächlich nur Anleger anzusprechen, die mit den enormen Risiken des Fonds leben könnten.

 

Das Beteiligungsangebot der Inka Invest Mezzanine GmbH & Co. KG

Mit dem Fondskonzept “PRIVATE MEZZANINE INVESTMENTS IN DEN MITTELSTAND” will die Inka Invest Mezzanine GmbH & Co. KG interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich mittelbar als Treugeber am Emissionskapital der Fondsgesellschaft zu beteiligen und hierdurch am Erfolg von wachstumsstarken Unternehmen und Märkten in Deutschland und im europäischen Ausland teilzuhaben. Mit dem bei den Anlegern eingesammelten Kapital will sich der Fonds direkt an erfolgreichen mittelständischen Unternehmen beteiligen und Investitionen in Form typisch stiller Beteiligungen und partiarischer Darlehen in diese Unternehmen tätigen.

Geschäftsführende Kommanditistin der Inka Invest Mezzanine GmbH & Co. KG ist die Inka Invest Geschäftsführungs GmbH, die als Fondsmanager die Anlageentscheidungen für die Fondsgesellschaft treffen und die einzelnen Zielbeteiligungen betreuen soll. Außerdem tritt die Inka Invest Geschäftsführungs GmbH als Hauptvertriebspartner des Fonds auf und ist als solcher verantwortlich für den Vertrieb der betreffenden Fondsanteile.

Als Komplementärin, bzw. persönlich haftende Gesellschafterin ist die Inka Invest Verwaltungs GmbH vorgesehen und als Treuhänderin die Fidus Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Eine Mittelverwendungskontrolle soll durch die RA Ehlers GmbH erfolgen.

Geplant ist die Einwerbung eines Zeichnungskapitals von € 30 Mio. zzgl. Agio, wovon € 27,13 Mio. in die betreffenden Zielunternehmen investiert werden sollen.

Beworben wird die Beteiligung an der Inka Invest Mezzanine GmbH & Co. KG u.a. mit dem Argument, dass halbjährliche Auszahlungen von 6% p.a. erfolgen sollen und Gesamtrückflüsse von über 150% des eingesetzten Kapitals zu erwarten seien.

 

Risiken des “Inka Invest Mezzanine”

Das maximale Risiko einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht für Anleger in einem möglichen Totalverlust des eingezahlten Kapitals zzgl. Agio. Dieses Risiko kann sich etwa im Falle einer Insolvenz, bzw. einer Liquidation des Fonds oder einer oder mehrerer Zielgesellschaften realisieren.

Soweit Anleger ihre Einlage in die Fondsgesellschaft fremdfinanziert haben und das hierfür aufgenommene Darlehen einschließlich Zinsen auch dann zurückzahlen müssen, wenn keine Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen des Fonds erfolgen, droht bei den betreffenden Anlegern über das Risiko eines Totalverlustes hinaus eine zusätzliche Gefährdung ihres Privatvermögens bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz, falls sie zur Rückzahlung des Darlehens aus eigenen Mitteln nicht in der Lage sind.

 

Rechtsrat für Anleger der Inka Invest Mezzanine GmbH & Co. KG

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der Inka Invest Mezzanine GmbH & Co. KG der damit verbundenen (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und ihren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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