Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ISPEX Financial Services GmbH: Namensgenussrechte mit dem Risiko eines Totalverlustes

Mit ihrem Angebot zum Erwerb von Namensgenussrechten will die ISPEX Financial Services GmbH (Bayreuth) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,- in die Emittentin zu investieren und hierfür eine sogen. “Genussrechtsvergütung” in Höhe von 4,5 % p.a. bis zu 5,5% p.a. als Rendite zu erzielen.

Das mit diesen Namensgenussrechten eingesammelte Emissionskapital soll für den Ankauf von bereits entstandenen oder noch entstehenden zukünftig fälligen Provisionsforderungen der E.Q. Energy GmbH gegenüber Energielieferanten aus der Vermittlung von Strom- und Gaslieferungen an Energieabnehmer verwendet werden.

Dies soll dazu beitragen, Überschüsse aus dem laufenden Geschäft der Emittentin zu erwirtschaften, um hierdurch die Verzinsung der Genussrechte und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals zu ermöglichen.

Das Emissionsvolumen dieser Namensgenussrechte beträgt € 5 Mio. und der Nennbetrag eines Genussrechts liegt bei € 1.000,-. Die Genussrechte haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2021 und sollen bis dahin von den Anlegern nicht ordentlich gekündigt werden können.

Die Risiken der Namensgenussrechte der ISPEX Financial Services GmbH

Da die Emittentin beim Ankauf der oben genannten Provisionsforderungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit u.a. das Bonitätsrisiko der jeweiligen Schuldner und das Risiko des Nichtbestehens oder der fehlenden Durchsetzbarkeit dieser Provisionsforderungen übernimmt, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der ISPEX Financial Services GmbH und damit auch auf die Rückzahlbarkeit des Genussrechtskapitals an die Anleger haben.

Des Weiteren besteht bei der Emittentin die Gefahr einer Realisierung von Verlusten aufgrund fehlerhafter Bewertung von Risiken oder aufgrund von Liquiditätsproblemen.

Das maximale Risiko für Zeichner der Namensgenussrechte der Gesellschaft besteht in einem möglichen Totalverlust des gezeichneten Investitionskapitals einschließlich der zugesagten Ausschüttungen. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Emittentin realisieren.

Rechtsrat für Zeichner von Namensgenussrechten der ISPEX Financial Services GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Genussrechte der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Genussrechte vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren dieses Angebots oder deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

 

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