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Infinus-Gruppe – Betrug der Anleger durch Schneeballsystem?

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden soll die Infinus-Gruppe mutmasslich ein sog. Schneeballsystem betrieben haben, bei dem die Zahlungen an Anleger vor allem durch Einlagen von Neukunden geleistet worden seien.

Als sog. “Schneeballsystem” werden üblicherweise solche Geschäftsmodelle bezeichnet, die nur dadurch funktionieren, dass “Gewinne” von Teilnehmern überwiegend oder ausschließlich durch das Geld neuer Teilnehmer finanziert werden. Bei Kapitalanlagen wie denjenigen, die von der Infinus-Gruppe angeboten und vermittelt wurden, liegt ein solches System regelmässig dann vor, wenn die versprochenen Renditen höher sind, als die Erträge, die von den jeweiligen Emittenten erwirtschaftet werden.

Im Bereich von Geldanlagen sind Schneeballsysteme regelmässig dadurch gekennzeichnet, dass Anleger, die ihr Geld zurückfordern, zwar eine gewisse Zeit lang ausbezahlt werden. Da jedoch diese Auszahlungen mangels tragfähiger Geschäftsmodelle und wegen fehlender oder nur geringfügiger Investitionen durch die Einzahlungen anderer Anleger erfolgen (müssen), bricht ein solches System spätestens dann zusammen, wenn eine grössere Anzahl von Investoren versucht, ihre Einlagen zurückzufordern.

Vor diesem Hintergrund geht die Staatsanwaltschaft Dresden bei der Infinus-Gruppe offenbar davon aus, dass im Zusammenhang mit der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten u.a. der Future Business KG aA über die Ertragsfähigkeit der Emittenten einerseits und die Fähigkeit zur Auszahlung der versprochenen Renditen andererseits falsche (Prospekt-) Angaben gemacht wurden, die den strafrechtlichen Vorwurf eines Betruges, bzw. Kapitalanlagebetruges zum Nachteil betroffener Infinus-Anleger begründen.

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