Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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MDM Group AG auf der Warnliste von FINANZtest (Stiftung Warentest)

Wie das Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Stiftung Warentest) am 03.04.2017 vermeldet hat, wurde das Angebot der MDM Group AG (Meggen/Schweiz) über die Zeichnung von Nachrangdarlehen an dieser Gesellschaft auf die Warnliste gesetzt.

Begründet wurde dies von “FINANZtest” u.a. damit, dass es sich bei solchen Nachrangdarlehen nicht um eine sichere Geldanlage handele, da die Darlehensgeber im Insolvenzfalle erst nach allen anderen erstrangigen Gläubigern Geld erhalten würden, wobei dann allerdings meist nichts mehr übrig sei.

Im übrigen habe die Emittentin keinen Verkaufprospekt und kein Vermögensinformationsblatt veröffentlicht und ihren Geschäftsbetrieb erst im Jahre 2016 aufgenommen, so dass noch keine Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte vorlägen.

 

Das Angebot über Nachrangdarlehen zugunsten der MDM Group AG

Die MDM Group AG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, ab einer Mindestanlagesumme von € 5.000,- unternehmerische Beteiligungen in Form von sogen. festverzinslichen Nachrangdarlehen zu zeichnen und stellt diesen hierfür Zinsen von bis zu 20% p.a. in Aussicht.

Beworben werden diese Nachrangdarlehen u.a. mit einer “hohen Rendite” und “niedrigem Risiko” sowie mit kurzen Laufzeiten von 3 bis 24 Monaten. Der garantierte Zins soll bei einer Laufzeit von einem Jahr bei 14% p.a. und bei einer Laufzeit von zwei Jahren bei 18% p.a. liegen. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, jederzeit über das investierte Kapital verfügen zu können.

Ihre Geschäftstätigkeit beschreibt die Emittentin mit dem Handel von Waren aller Art, insbesondere mit Textilien, Restposten, Sonderposten und Konkursware, die nach eigenen Angaben bis zu 90% unter dem normalen Großhandelspreis erworben würden, wodurch bereits eine erste Rendite erzielt werde. Die Gewinnspannen im Einzelhandel seien im übrigen weitaus höher als in den meisten anderen Branchen und lägen nicht selten bei Margen zwischen 20% und 40% pro Transaktion.

 

Rechtsrat für Zeichner von Nachrangdarlehen der MDM Group AG

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Nachrangdarlehen bei der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Verträge vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren oder deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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