In einer Ad-hoc-Meldung vom 20.12.2013 hat der sogen. “MIG Fonds 12” (MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG, Pullach) mitgeteilt, dass sich die Emittentin aufgrund eines Beteiligungsvertrages verpflichtet habe, einen weiteren im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der Future Carbon GmbH (Bayreuth) zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sei die Entwicklung von Kohlenstoff-Nanomaterialien und Graphiten sowie sonstigen Kohlenstoff-Modifikationen.
Laut Angaben des “MIG Fonds 12” betrage der Erwerbspreis für den Geschäftsanteil an dieser Gesellschaft € 224.000,-, wovon ein Teilbetrag in Höhe von € 12.857,- auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils entfalle. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von € 211.153,- sei der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt worden.
Das Beteiligungsangebot des “MIG Fonds 12”
Die MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG (Anbieterin: HMW Emissionshaus AG) bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, über eine Treuhandkommanditistin eine mittelbare Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu erwerben, deren Anlageziel darin besteht, aus Unternehmensbeteiligungen Erträge zu erzielen. Dieses Ziel soll in erster Linie dadurch erreicht werden, dass solche Unternehmensbeteiligungen erworben und nach einer entsprechenden Wertsteigerung wieder veräußert werden.
Gründungsgesellschafter dieses Fonds sind die HMW Komplementär GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin und die MIG Beteiligungstreuhand GmbH als Treuhandkommanditistin.
Bei dieser Vermögensanlage handelt es sich um einen sogen. Private-Equity-, bzw. Venture-Capital-Fonds, bei dem das maximale Risiko für Anleger in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio besteht. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.
Das Emissionsvolumen des Fonds soll sich auf rd. € 100 Mio. belaufen. Die Laufzeit des Fonds ist grundsätzlich bis zum 31.12.2035 befristet, es sei denn, die Fondsgesellschaft wird vorzeitig aufgelöst.
Ein gesicherter Anspruch der Anleger auf Rückzahlung der geleisteten Einlage besteht nicht, sondern allenfalls ein solcher auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens, das dem Wert der Beteiligung zum Zeitpunkt seines Ausscheidens entspricht.
Rechtsrat für Anleger des “MIG Fonds 12”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dem “MIG Fonds 12” der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.