In einem Beitrag vom 17.05.2013 über die Namens-Genussrechte der PROSAVUS AG äussert der Brancheninformationsdienst “fondstelegramm” Zweifel an der behaupteten Substanz durch Sachwerte.
Das Angebot zur Zeichnung vinkulierter Namens-Genussrechte der PROSAVUS AG ermuntere angesichts niedriger Beteiligungssummen und geringer Ratenzahlungen Anleger der falschen Risikoklasse, diese riskante Kapitalanlage zu tätigen.
Der hohe Anteil an bereits emittiertem Genussrechtskapital an der Unternehmensfinanzierung der PROSAVUS AG bei zugleich “geringem Sachwert-Bezug” mahne zur Vorsicht.
In einer mit Datum 23.05.2013 auf ihrer Internetseite veröffentlichten “Richtigstellung der PROSAVUS AG zu den Ausführungen des ‘fondstelegramm’ vom 17.05.2013” hat das Unternehmen verschiedenen Passagen dieses Berichts widersprochen und diese als (teilweise) falsch und irreführend bezeichnet.
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