Wie der Brancheninformationsdienst “kapital-markt intern” (Ausgabe 30/07) in einem sog. Prospektcheck berichtet, sind die Prospektaussagen im Emissionsprospekt der “DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG” teilweise widersprüchlich.
Während gemäss dem Gesellschaftszweck der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG in “Kapitalanlagen aller Art” investiert werden könne, erfolge gemäss den prospektierten “Investitionskriterien” der Erwerb von europäischen Lebensversicherungen durch den Fonds.
Anlageziele der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG?
In den “Anlagezielen” wiederum werde nicht mehr von einem Erwerb solcher Lebensversicherung gesprochen, sondern davon, dass das gesamte zur Plazierung beworbene Gesellschaftskapital dazu verwendet werde, um sukzessive Lebensversicherungsverträge zu ihren Gunsten abzuschließen.
In einer Prospektaktualisierung aus dem Jahre 2007 werde lediglich darauf hingewiesen, dass zum Dezember 2006 zwei Vorstände der DSS Vermögensverwaltung AG ausgeschieden und ersetzt worden seien. Keine Rede sei jedoch davon, wie sich die Situation der Gesellschaft seit Prospektherausgabe im Jahre 2005 entwickelt habe, zumal ihr in den Jahren 2005 und 2006 erhebliche Gelder zugeflossen und entsprechende Investitionen getätigt worden sein müssten.
Abschließend warnt “kapital-markt intern” potentielle Anleger vor einer Beteiligung an der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium AG, bzw. rät ihnen zumindest bis zur Vorlage eines aussagefähigen und aktuellen Prospektnachtrags zur Vorsicht.
Das maximale Risiko für Anleger dieser Gesellschaft besteht in einem Totalverlust der eingezahlten Einlage im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Fonds. Falls die Beteiligungssumme fremdfinanziert wurde, kann in diesem Falle sogar eine mögliche Insolvenz des Anlegers selbst drohen.
Rechtsrat für Anleger der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG
Falls Anleger sich der (Totalverlust-) Risiken ihrer Beteiligung an der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG bei Zeichnung nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und wegen etwaiger Verluste Schadensersatz gegen ihren Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder gegen die Initiatoren dieser Kapitalanlage durchzusetzen.
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