Wie der Insolvenzverwalter der SHB Innovative Fondskonzepte AG Rechtsanwalt Axel W. Bierbach zwischenzeitlich dem Amtsgericht – Insolvenzgericht – München mitgeteilt hat, liegt in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschuldnerin (Az. 1501 IN 605/13) Masseunzulänglichkeit vor (§ 208 Abs. 1 InsO).
Dies bedeutet, dass zwar die mutmasslichen Kosten des Insolvenzverfahrens der SHB Innovative Fondskonzepte AG gedeckt sind, dass die Insolvenzmasse aber voraussichtlich nicht ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Ungeachtet dieser Anzeige einer Masseunzulänglichkeit ist der Insolvenzverwalter nach wie vor verpflichtet, die Masse zu verwalten und zu verwerten.
Zwar hat diese Insolvenz der SHB Innovative Fondskonzepte AG keine unmittelbaren Auswirkungen auf das jeweilige Schicksal der von ihr initiierten Fondsgesellschaften. Allerdings bleibt auch dort abzuwarten, wie sich deren wirtschaftliche Situation entwickelt und ob den jeweiligen Anlegern letztlich doch ein mehr oder weniger grosser Verlust des von ihnen eingezahlten Kapitals droht.
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