Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ThomasLloyd CTI Vario (Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG) ein Infrastrukturfonds für den Vermögensaufbau?

Mit dem “ThomasLloyd CTI Vario” (Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG) will die ThomasLloyd-Gruppe interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, über ein sogen. Ratenmodell mit flexiblen Laufzeiten in einen Erneuerbare-Energien-Infrastrukturfonds zu investieren.

Eine Beteiligung an diesem Fonds ist ab einem Mindestzeichnungsbetrag von € 50,- zzgl. Agio monatlich bei einer Laufzeit von 7 bis zu 30 Jahren möglich. Die Ausschüttungen, bzw. Entnahmerechte beteiligter Anleger werden mit 18% p.a. prognostiziert und eine Rendite von bis zu 12% p.a. in Aussicht gestellt.

Die Vorteile des ThomasLloyd CTI Vario sollen u.a. in einer überdurchschnittlichen Rendite, einer hohen Diversifikation des Portfolios, einer vollständigen Transparenz durch detaillierte Mittelverwendungsdokumentation sowie einer hohen Individualität und Flexibilität bestehen.

 

Investitionsgegenstand des “ThomasLloyd CTI Vario”

Laut Angaben des Emittenten investiert die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (ThomasLloyd CTI Vario) das bei den Anlegern eingesammelte Kapital über ihre Projektgesellschaft zusammen mit Grossinvestoren direkt in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von unterschiedlichen nachhaltigen Kraftwerken mit Erneuerbaren Energien in den Bereichen Wind-, Bio- und Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie an verschiedenen Standorten weltweit. Das Emissionsvolumen des Fonds, der sich zu 100% aus Eigenkapital finanzieren soll, wird mit € 100 Mio. angegeben.

Die Laufzeit der Beteiligung ist unbestimmt und eine erstmalige Kündigung zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Jahresende möglich. Für den Fall der Beendigung besteht für die Anleger ein Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens in Höhe des Verkehrswertes der Beteiligung. Bei einer Liquidation des ThomasLloyd CTI Vario wird auf die Möglichkeit verwiesen, die Vermögenswerte der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vollständig oder teilweise anstelle des Liqudationserlöses an die Anleger zu übertragen (Realteilung).

Eine Nachschusspflicht besteht laut Anbieter nicht und die Haftsumme der Anleger soll auf 0,1% der Pflichteinlage begrenzt sein. Beworben wird das Angebot u.a. damit, dass der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund von der Ratingagentur Dextro-Group Germany mit einem Rating von AA- ausgezeichnet worden sei.

 

Risiken der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

Hinsichtlich der Risiken einer Beteiligung an der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wird auf die Gefahr einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft hingewiesen, falls diese nicht in der Lage sein sollte, nachhaltig Erträge zu erwirtschaften. Eine solche Insolvenz kann somit zu einem Teil- oder Totalverlust der Pflichteinlage zzgl. Agio und ausstehender Entnahmen, bzw. Ausschüttungen führen und im Falle einer eventuellen Fremdfinanzierung der Pflichteinlage auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden.

Wegen weiterer Informationen zu den Chancen und Risiken des ThomasLloyd CTI Vario u.a. im Hinblick auf die nicht gesicherten Ausschüttungen/Entnahmen und das Totalverlustrisiko werden interessierte Anleger auf den Verkaufsprospekt verwiesen, der bei der Cleantech Management GmbH (Frankfurt am Main) bereitgehalten werde.

 

Rechtsrat für Anleger des “ThomasLloyd CTI Vario”

Falls Anleger sich der Besonderheiten und Risiken ihrer Beteiligung an der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG im Zeitpunkt ihrer Zeichnung nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und im Falle etwaiger Verluste Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder die Initiatoren des “ThomasLloyd CTI Vario” geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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