V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG investiert in Elektroroller:
Nach Angaben der V+ Management GmbH (Köln) vom 19.10.2010 hat die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG (Dresden) ihre Beteiligung an der GOVECS GmbH auf 13,2% der Anteile erhöht. Bei der GOVECS GmbH handelt es sich um einen Hersteller und Vertreiber von Elektrorollern, dessen Produktion nach Angaben der V+ Management GmbH mit Hilfe moderner, zertifizierter Fertigungsmethoden erfolgt und höchsten Qualitätsstandards unterliegen.
Die von der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG mitfinanzierten Elektroroller verfügen laut Angaben des Unternehmens über hocheffiziente Motoren und sicherste Batterietechnik, die in Kombination mit einem wartungsarmen Riemenantrieb ein besonders innovatives Produkt bilden sollen.
Die positive Entwicklung der GOVECS GmbH sei laut V+ Management GmbH auch den Anlegern der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG zu verdanken.
Ob sich dieses Investment der Fondsgesellschaft für deren Anleger rechnen wird, bleibt abzuwarten.
Rechtsrat für Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG
Anleger, denen von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler eine Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG als sicher und als (zusätzliche) Altersvorsorge empfohlen wurde, obwohl es sich hierbei um eine hochspekulative Kapitalanlage des sogen. grauen Kapitalmarkts handelt, die grundsätzlich mit dem Risiko eines Totalverlustes der gezeichneten Einlage behaftet ist, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob sie unter Umständen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Aufklärung und Beratung ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend machen können.
Solche Schadensersatzansprüche wären gerichtet auf eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Einlage und Freistellung von sämtlichen zukünftigen Zahlungsansprüchen und Nachhaftungsrisiken Zug um Zug gegen Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten aus den gezeichneten Beteiligungen.
Eine vorzeitige außerordentliche Kündigung der Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG kann insbesondere für Anleger von Bedeutung sein, die ihre Beteiligung in monatlichen Raten aufbringen müssen. Mit einer wirksamen außerordentlichen Kündigung entfällt nämlich die Pflicht zu weiteren (Raten-) Zahlungen und es entsteht ein Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung des jeweiligen Auseinandersetzungsguthabens.
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