Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ZBI Vorsorge-Plan Wohnen 1 in der Kritik von “FINANZtest” und “fondstelegramm”

In einem Beitrag über geschlossene Immobilienfonds meint das Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Stiftung Warentest) in Heft 12/2012, eine Beteiligung an dem sogen. “ZBI Vorsorge-Plan Wohnen 1” sei für Anleger zu riskant. Begründet wird diese Einschätzung im wesentlichen damit, dass es sich bei diesem Fonds um einen sogen. Blindpool handele, bei dem mehr als 10% der Immobilieninvestitionen des Fonds bei Zeichnung durch den Anleger noch nicht feststünden, so dass es sich hierbei um eine Vertrauensinvestition in das Fondsmanagement handele und das Risiko nur schwer kalkulierbar sei.

Außerdem wende sich der Fonds an Kleinanleger, die in Raten sparen. Für Kleinanleger sei der Fonds jedoch völlig ungeeignet, weil immer das Risiko einer Pleite bestünde. In einem solchen Fall müssten die Ratensparer bis zur vereinbarten Gesamtsumme weiterzahlen.

Bereits zuvor war der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” in einer Analyse des ZBI Vorsorge-Plan Wohnen 1 vom 09.03.2012 zu der Bewertung gelangt, es handele sich hierbei um einen Ansparfonds mit nur dürftigen Renditeaussichten und einigen konzeptionellen Schwächen.

 

Das Beteiligungsangebot des ZBI Vorsorge-Plan Wohnen 1 GmbH & Co. KG

Mit dem sogen. “ZBI Vorsorge-Plan Wohnen 1” will die ZBI Zentral Boden Immobilien AG (Erlangen) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, mit regelmäßigen Einzahlungen einen gezielten ergänzenden Vermögensaufbau mit deutschen Wohnimmobilien zu betreiben. Mit den eingenommenen Geldern will der Fonds über einen Zeitraum von mehreren Jahren in verschiedene Wohnimmobilien in Deutschland investieren, wobei die Objekte auch teilweise fremdfinanziert werden können.

Die Mindestbeteiligungssumme für Anleger beträgt € 8.000,- zzgl. Agio und kann in mehreren Varianten gezeichnet werden. Eine ordentliche Kündigung dieser Beteiligung ist erst für den Ablauf des 15. Jahres ab Zeichnung vorgesehen, wobei im Falle einer solchen Kündigung nur das dann bestehende Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt werden soll.

Das maximale Risiko für Anleger dieses Fonds besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz des Fonds realisieren.

 

Rechtsrat für Anleger des ZBI Vorsorge-Plan Wohnen 1

Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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