Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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KSH Energy Fund II GmbH & Co. KG: Keine Ausschüttungen für 2014

Mit einem Schreiben an ihre Anleger vom 15.01.2014 hat die KSH Energy Fund II GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass die für das Jahr 2014 geplante Ausschüttung nicht stattfinden könne. Begründet wurde dies von der Fondsgesellschaft u.a. mit “außerplanmäßigen Erschließungsinvestitionen”, durch die die Liquiditätsreserven stark reduziert worden seien. Konkret geht es dabei um die Förderung der sogen. “St. Gabriel-Quelle”, die nach Angaben der KSH Fund Verwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg) am 03.08.2013 aufgrund eines hohen Sandanteils im geförderten Öl unterbrochen wurde.

Seither seien drei Anläufe unternommen worden, um eine bessere Förderschicht zu erschließen, wobei diese Maßnahmen vom “KSH Energy Fund II” entsprechend ihres Miteigentumsanteils in einer Größenordnung vom USD 788.618,- mitfinanziert worden seien. Die Entscheidung für diese Investitionen habe zum einen auf der Tatsache beruht, dass in dem Feld noch erhebliche Erdöl- und Erdgasreserven vorhanden sein sollen und zum anderen darauf, dass die übrigen Eigentümer der Quelle diese Maßnahmen auch ohne die Fondsgesellschaft umgesetzt hätten.

Das Beteiligungsangebot der KSH Energy Fund II GmbH & Co. KG

Mit ihrem Beteiligungsangebot an der KSH Energy Fund II GmbH & Co. KG will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich an dem Erwerb von Förderrechten zur Erdöl- und Erdgasgewinnung in den USA zu beteiligen. Die Erschließung entsprechender Quellen soll durch Partner erfolgen, die an der Förderung und damit am Erfolg der Fördermaßnahmen beteiligt sind.

Das Fondskapital soll sich auf mindestens USD 10,675 Mio und auf höchstens USD 17,5 Mio. belaufen. Die Mindestzeichnungssumme für Anleger beträgt USD 15.000,-. Über die Fondslaufzeit sollen Ausschüttungen von bis zu 184,99% erfolgen, wobei eine Rendite von 14,8% p.a. vor Steuern prognostiziert wird. Die Fondslaufzeit beträgt 8 Jahre und soll am 31.12.2016 enden.

Das maximale Risiko für Anleger des “KSH Energy Fund II” besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage zzgl. Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft realisieren.

Rechtsrat für Anleger des “KSH Energy Fund II”

Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dem “KSI Energy Fund II” der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlichen zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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