Laut einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes “fondstelegramm” vom 15.06.2011 ist bei dem Zweitmarkt-Schiffsfonds “MCE 08 Sternenflotte IC4” der MCE Unternehmensgruppe (Hamburg) ein intransparentes Jonglieren mit Rücklagen festzustellen, das laut “fondstelegramm” in einem geschlossenen Fonds nichts zu suchen habe. Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass ein Großteil des Eigenkapitals des Fonds in eine gesamthänderische Rücklage fließen würde und nicht klar sei, was mit dieser Rücklage letztendlich passiere. Unüblich für einen solchen Zweitmarkfonds sei auch, dass rd. 17 Prozent des Fondsvolumens mit einem Darlehen finanziert werden können, was weitere Risiken mit sich bringe.
Das Beteiligungsangebot des “MCE 08 Sternenflotte IC4”
Der “MCI 08 Sternenflotte IC 4” will sich mit dem bei interessierten Anlegern eingesammelten Kapital mittelbar und unmittelbar primär über den sogen. “Zweitmarkt” an anderen geschlossenen Schiffsfonds beteiligen. Der Zielmarkt dieses Fonds liegt schwerpunktmäßig auf Container-Schiffen.
Eine Beteiligung an diesem Fonds ist ab einem Anlagebetrag von € 10.000,- möglich und eine ordentliche Kündigung frühestens zum 31.12.2021. Im Gesellschaftsvertrag des “MCE 08 Sternenflotte IC4” sind keine gesonderten Investitionskriterien vorgesehen.
Bei diesem Fonds bietet die MCE Unternehmensgruppe gegen Zahlung einer Prämie in Höhe von 5% des gezeichneten Kapitals ein sogen. “Andienungsrecht” an, bei dem die Anleger die Möglichkeit haben sollen, ihre Beteiligung am Ende der Laufzeit an die MCE Schiffskapital AG zurückzugeben. Im Falle einer solchen “Andienung” wird den Investoren eine vollständige Rückzahlung ihres eingezahlten Kapitals abzüglich der geleisteten Auszahlungen in Aussicht gestellt. Dadurch soll eine Absicherung gegen einen möglichen Kapitalverlust erreicht werden.
Beworben wird die Beteiligung an diesem Fonds u.a. damit, dass ein breit diversifiziertes Portfolio von über 100 Schiffen vorgesehen sei, dass der Einkauf der Schiffe oder Schiffsbeteiligungen zu attraktiven Konditionen erfolge und dass ein prognostizierter Vermögenszuwachs von 6% p.a. bis 8% p.a. erwartet wird.
Rechtsrat für Anleger des “MCE 08 Sternenflotte IC4”
Das maximale Risiko für Anleger des “MCE 08 Sternenflotte IC4” besteht trotz des angebotenen “Andienungsrechts” in einem möglichen Totalverlust der gezahlten Einlage. Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung dieses Risikos nicht bewusst waren oder von ihrem Anlageberater oder Anlegervermittler hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig außerordentlich und aus wichtigem Grunde zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber dem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder den Initiatoren durchzusetzen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.