Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Miller Forest Investment AG – Waldinvestments in der Kritik von “FINANZtest”

Das zur “Stiftung Warentest” gehörende Verbraucher-Magazin “FINANZtest” hat in seiner Ausgabe Nr. 1/2018 mehrere Waldinvestment-Produkte der Miller Forest Investment AG (Schlier) geprüft und aus unterschiedlichen Gründen als “mangelhaft” bewertet.

Konkret handelt es sich dabei um die Waldinvestments “Vermögensanlage 1” (Pacht Energieholz), “Vermögensanlage 2” (Pacht Kombiwald) und “Vermögensanlage 3” (Kauf Kombiwald) der Miller Forest Investment AG, die ihre Produkte mitunter auch als “sichere Zukunftsanlage in Wald” bewirbt.

Nach Auffassung von “FINANZtest” (Stiftung Warentest) seien Investitionen n Bäume grundsätzlich schlecht für den Geldbeutel. Würden die Bäume wie geplant wachsen, erhielten die Anleger vielleicht ihr Kapital nebst einer Rendite zurück. Dafür müsste jedoch die Schlussernte gut und der Holzpreis so hoch wie kalkuliert ausfallen. Sicher sei dies jedoch nicht.

Aus Sicht von “FINANZtest” (Stiftung Warentest) sind die von der Miller Forest Investment AG herausgegebenen Prospekte zu den geprüften Anlageangeboten in vielen Punkten intransparent. Im Übrigen lägen auch die Risiken dieser Waldinvestments in Paraguay deutlich höher als die Renditechancen. Im schlimmsten Fall könnten Anleger ihr ganzes Geld verlieren.

 

Intransparente Prospekte bei Anlageangeboten in Waldinvestments der Miller Forest Investment AG?

Laut “FINANZtest” (Stiftung Warentest) besteht einer der Kritikpunkte darin, dass die Miller Forest Investment AG bei ihren im Test bewerteten Angeboten keine Markteinschätzungen und Wertgutachten zu den Grundstückspreisen in den Anbauländern veröffentlicht, so dass Anleger nicht wüssten, ob sie vielleicht zu viel für ein Grundstück oder dessen Pacht zahlen würden.

Auch gäbe es in den Prospekten keine Gutachten zu den verschiedenen Baumsorten und deren Marktpreisen, so dass Anleger nicht beurteilen könnten, was die jeweiligen Bäume wie Eukalyptus, Kiefer und andere überhaupt wert seien. Dabei entscheide aber letztlich die Höhe der jeweiligen Holzpreise zum Zeitpunkt der Schlussernte über den finanziellen Erfolg eines solchen Waldinvestments.

Da die Holzpreise zudem im Laufe der Jahre stark schwanken würden, seien Renditeangaben bei Holzinvestments allenfalls vage Prognosen.

 

Erhöhtes Risiko durch Verflechtungen mit Auslandsfirmen?

Nach Auffassung von “FINANZtest” (Stiftung Warentest) können sich insbesondere auch Verflechtungen der Miller Forest Investment AG mit ausländischen Firmen negativ auf den Erfolg einer solchen Investition auswirken. So würden Anleger zwar ein Waldgrundstück bei der Miller Forest Investment AG pachten. Der Grund gehöre aber einer Estancia Laguna Kare in Paraguay, die das Grundstück an eine Felber Forestal S.A. in Paraguay verpachtet habe. Diese wiederum verpachte an die Miller Forest Investment AG.

Zwar würden die Anleger ihre Verträge nach deutschem Recht abschließen. Dies würde ihnen jedoch nicht viel nützen, wenn sie etwaige Ansprüche in Paraguay oder anderen südamerikanischen Ländern durchsetzen müssten, was ein extrem teures, wahrscheinlich aussichtsloses Unterfangen sei.

 

Rechtsrat für Anleger in Waldinvestments der Miller Forest Investment AG

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihres Waldinvestments der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder sich hierüber arglistig getäuscht fühlen, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition wieder rückgängig zu machen, bevor sich die von “FINANZtest” (Stiftung Warentest) beschriebenen Unwägbarkeiten und Risiken realisieren und möglicherweise zu einem Totalverlust des investierten Geldes führen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

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