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MLR Mobilien Leasing Regensburg Verwaltungs GmbH i.L. insolvent

Wie das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Regensburg am 09.05.2016 mitgeteilt hat, wurde am 06.05.2016 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MLR Mobilien Leasing Regensburg Verwaltungs GmbH i.L. eröffnet (Az. 54 IN 45/16). Zum Insolvenzverwalter der Schuldnerin wurde Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus bestellt.

Insolvenzgläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 17.06.2016 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden und dabei Grund und Betrag der jeweiligen Forderungen anzugeben.

Etwaige Anträge auf Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses u.a. müssen bis zum 29.07.2015 beim Insolvenzgericht eingegangen sein.

MLR Mobilien Leasing Regensburg Verwaltungs GmbH i.L. im Geflecht der MLR/INNOVA-Gruppe

Die MLR Mobilien Leasing Regensburg Verwaltungs GmbH i.L. war innerhalb der MLR/Innova-Gruppe mit dem Vertrieb von Beteiligungen der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG sowie der Innova zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG betraut. Außerdem war sie u.a. einer der Gründungsgesellschafter der “MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG”.

Gründe für die Insolvenz der MLR Mobilien Leasing Regensburg Verwaltungs GmbH i.L.?

Ein Hauptgrund für die Insolvenz der Gesellschaft dürfte sein, dass sie erst kürzlich in mehreren Parallelverfahren vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu Schadensersatzzahlungen an geschädigte Anleger der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG verurteilt wurde.

Nach den Feststellungen des Gerichts hafte die MLR Mobilien Leasing Regensburg Verwaltungs GmbH i.L. in ihrer Eigenschaft als Gründungsgesellschafterin der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG (MLR2) den Anlegern gegenüber wegen mehrerer fehlerhafter Angaben im Verkaufsprospekt dieser Fondsgesellschaft.

Dieser Prospekt stelle zum einen die Vertragsbeziehungen der MLR2 mit der Vertriebsgesellschaft LMVO GmbH und damit deren Einfluss auf die MLR 2 nicht hinreichend dar. Desweiteren sei der Prospekt insoweit falsch, als dort dargestellt wird, dass die MLR 2 beabsichtige, etwa 50% der im Rahmen des Leasing-Geschäfts entstehenden Forderungen regresslos an Kreditinstitute zu veräußern (Forfaitierung), ohne gleichzeitig zum Ausdruck zu bringen, dass diese Quote allenfalls bei Schließung des MLR 2 erreicht werden sollte.

Desweiteren werde nach Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Prospekt auch unzutreffend ein Zusammenhang zwischen der Forfaitierungs-Quote und einer dadurch erreichten Risikominderung hergestellt.

Diese Prospektfehler müsse sich die MLR Mobilien Leasing Regensburg Verwaltungs GmbH i.L. zurechnen lassen und daher den geschädigten Anlegern ihre gesamte Einlage Zug um Zug gegenüber Übertragung der Beteiligungen zurückzahlen.

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