Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Needs Finance & Engineering GmbH: “fondstelegramm” rät von Nachrangdarhen ab

In einer Analyse des von der Needs Finance & Engineering GmbH angebotenen unbesicherten Nachrangdarlehens vom 12.12.2014 kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” zu der Einschätzung, dass eine Zeichnung dieser Nachrangdarlehen nicht empfohlen werden könne, weil testierte Leistungsnachweise fehlen, aufgrund derer die Erfolgsaussichten dieses Investments beurteilt werden könnten.

Außerdem seien nach Auffassung des “fondstelegramm” die Projekte nicht bekannt und der unmittelbare Darlehensnehmer, also die Needs Finance & Engineering GmbH, sei ohne nennenswerte Bonität und ohne vorzeigbare Leistungsbilanz. Es entscheide allein der Projektverlauf über einen möglichen Anlageerfolg.

Desweiteren seien die Nebenkosten dieses Angebotes sehr hoch und entsprächen nicht den üblichen Standards am Markt. Besonders kritisch sei auch der Umstand zu sehen, dass Kleinstanleger mit diesem Angebot verstärkt angesprochen würden. Ihre Risikoprofil passe jedoch auf keinen Fall zu diesem risikobetonten Produkt.

Hinzu käme, dass auch die Renditeaussichten nicht das Risikopotential dieses Investments widerspiegeln würden.

Das Anlageangebot der Needs Finance & Engineering GmbH

Die Needs Finance & Engineering GmbH bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit an, ihr ein nicht besichertes Nachrangdarlehen zu gewähren und will die so eingesammelten Gelder an Projektgesellschaften weiterleiten, die von der Unternehmensgruppe Yaver vorgeschlagen werden und die in Infrastrukturprojekte in mehreren Ländern investieren sollen.

Primär soll es sich bei den Investitionsobjekten um Wasserkraftwerke in der Türkei handeln. Das Volumen der Nachrangdarlehen soll insgesamt € 250 Mio. bis maximal € 500 Mio. erreichen.

Der Mindestdarlehensbetrag, der von Anlegern gezeichnet werden kann, beläuft sich auf € 10.000,-. Die Laufzeit beträgt je nach Angebotsvariante drei bis 16 Jahre.

Das maximale Risiko für Anleger, bzw. Darlehensgeber der Emittentin besteht in einem möglichen Totalverlust des eingezahlten Darlehensbetrages nebst Zinsen. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Darlehensnehmerin oder einer der Projektgesellschaften realisieren.

Rechtsrat für Zeichner von Nachrangdarlehen bei der Needs Finance & Engineering GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Nachrangdarlehen an der Emittentin der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihr(e) Darlehen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und im Falle etwaiger Verluste Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

 

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