In einem Beitrag vom 17. Januar 2018 berichtet das “Handelsblatt” über das undurchsichtige Firmennetzwerk der PICAM-Gruppe (PICAM Unternehmensverbund, PICCOR AG, VARIAN AG), die mit der von ihr angebotenen Vermögensverwaltung Renditen von bis zu 20 Prozent für ihre Anleger erwirtschaften wollte.
Dabei wirft das “Handelsblatt” die Frage auf, ob es sich angesichts der seit mehreren Wochen stockenden Auszahlungen an die Anleger um einen Betrug der auf Seiten der für die PICAM-Gruppe tätigen Personen handelt.
Eingesammelt worden seien die Gelder der Anleger über das Konto eines Berliner Wirtschaftsprüfers, wo allerdings deren Spur ende. Weder zur PICCOR AG (Baar, Schweiz) noch zur VARIAN AG (Liechtenstein) könnten Umsatz, Gewinn oder Eigentümer ermittelt werden. Das Handelsregister nenne für die PICCOR AG lediglich einen Verwaltungsrat, der laut Webseite als Treuhänder für Firmen in der Schweiz arbeite, die dort “keine eigene Infrastruktur aufbauen” wollten. Der Mitarbeiter der PICAM-Gruppe Thomas Entzeroth tauche mal als Geschäftsführer der VARIAN AG und mal als ehemaliger Geschäftsführer, bzw. Präsident des Verwaltungsrates der PICCOR AG auf.
VARIAN DC Service GmbH und VARIAN Defensive Capital GmbH als neue Partner der PICAM-Gruppe?
Die Mitteilung des Thomas Entzeroth an die Anleger des PICAM Unternehmensverbundes, wonach als Ersatz für die Vermögensverwaltung der PICCOR AG (Baar) ein anderes “bankenreguliertes” Produkt gefunden worden sei, das von der VARIAN Defensive Capital GmbH, bzw. der VARIAN DC Service GmbH angeboten werde (“Piccox Securitisation”, WKN A19CXZ, ISIN DE000A19CXZ0), zieht das “Handelsblatt” ebenfalls in Zweifel.
Bei der Inhaberschuldverschreibung “Piccox Securitisation” (WKN A19CXZ, ISIN DE000A19CXZ0) sei nämlich entgegen der anderslautenden Ankündigung von einer täglichen Auszahlung keine Rede. Vielmehr werde für diese Schuldverschreibung als fester Rückzahlungstermin erst der 31. Dezember 2030 vorgesehen.
Allerdings habe der Administrator des PICCOX-Zertifikates mitgeteilt, dass ein Teil des dort investierten Vermögens noch vorhanden sei, das nach einer entsprechenden Abwicklung an die Anleger ausgezahlt werde.
Rechtsrat für Anleger und Kunden der PICAM-Gruppe
Betroffene Anleger sollten in jedem Falle von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob und gegenüber welchen Personen und Firmen eine Rückzahlung der bei dem PICAM Unternehmensverbund investierten Gelder durchgesetzt werden kann.
Insbesondere sollten sie gegenüber dem Verwalter des sogenannten “PICCOX-Zertifikates” ihre Ansprüche auf Rückerstattung anmelden und prüfen lassen, ob und inwieweit sie vorrangige Ansprüche auf Auszahlung der dort noch vorhandenen Vermögenswerte durchsetzen können.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
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