Der PICAM Unternehmensverbund (Berlin) hat seine Anleger mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 darüber informiert, dass die regelmäßigen Abrechnungen durch den von der PICCOR AG (Baar/Schweiz) eingesetzten Vermögensverwalter vor kurzem eingestellt wurden und dass auch keinerlei Kontakt mehr zu der dieser Vermögensverwaltung bestünde.
Selbst am Geschäftssitz der Vermögensverwaltungsgesellschaft könne vor Ort niemand mehr angetroffen werden, so dass man nicht wisse, ob die noch auszukehrenden Abrechnungen in welcher Höhe überhaupt vorhanden seien.
Aufgrund dieses Verhaltens des zuständigen Vermögensverwalters bestünde ein dringender Tatverdacht für eine strafbare Handlung, weswegen Herr Thomas Entzeroth über seinen Rechtsanwalt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen die Verantwortlichen der Vermögensverwaltungsgesellschaft erstattet habe.
Unregelmäßigkeiten beim PICAM Unternehmensverbund seit Anfang 2017?
Bereits zu Anfang des Jahres 2017 hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) die zu dem PICAM Unternehmensverbund (u.a. Swiss Finance Group, Cura Helvetica – Das Stiftungskontor) gehörende PICCOR AG aus dem schweizerischen Baar auf ihre “Warnliste” gesetzt. In dieser Liste warnt die FINMA vor eventuell unerlaubt tätigen Anbietern von Finanzdienstleistungen, die – bewusst oder unbewusst – möglicherweise ohne Bewilligung Tätigkeiten im Finanzsektor ausüben, obwohl sie bewilligungspflichtig sind.
Offenbar infolge dieses Warnhinweises teilte der PICAM Unternehmensverbund seinen Anlegern in einem Schreiben vom 10. Mai 2017 mit, dass der Kooperationspartner PICCOR AG seine bisherigen Dienstleistungen eingestellt habe, weil “die neu geforderten Standards und Regulierungen der Europäischen Finanzmarktaufsichten” von dem PICCOR System nicht geboten werden könnten.
Aus diesem Grunde habe man sich nach einem neuen Partner umgeschaut und einen solchen mit der VARIAN auch gefunden. Die mit der VARIAN angebotene zukünftige Geldanlage erfolge nach dem gleichen Prinzip wie bisher und verfüge zusätzlich noch über eine hohe Transparenz, eine schnelle Verfügbarkeit, eine regelmäßige Testierung und einen “besonderen Insolvenzschutz”. Außerdem unterläge das neue Produkt einer “Bankregulierung”.
Neuveranlagung über die VARIAN DC Service GmbH (VARIAN defensive capital) bei PICCOX
Mit Schreiben vom 13. Juni 2017 wandte sich daraufhin die VARIAN DC Service GmbH (Berlin) an die Anleger des PICAM Unternehmensverbundes, um ihnen mitzuteilen, dass man nunmehr unter dem geltenden Anlegerschutz mit allen behördlichen Genehmigung für sie tätig werde und ihnen Zugang zu einer der “modernsten Anlageformen” verschaffe. Insbesondere seien die Anlagen bei “gewohnter Ertragskraft und Kontinuität” durch tägliche Rücknahmen ohne Kosten seitens PICCOX kurzfristig verfügbar und würden von zwei Finanzmarktaufsichten kontrolliert.
Ansonsten bleibe das Serviceteam der VARIAN DC Service GmbH in Berlin auch weiterhin Partner in allen Fragen rund um die “PICCOX-Anlage”
Vermögenswerte der Anleger bei Vermögensverwalter von PICAM/PICCOR teilweise verschwunden?
Auch wenn der PICAM Unternehmensverbund seinen Anlegern im Dezember 2017 mitgeteilt hat, dass bei der Vermögensverwaltung angeblich noch Vermögenswerte vorhanden seien, bleibt vorerst abzuwarten, in welcher Höhe sich diese bewegen und ob es den Ermittlungsbehörden möglich sein wird, diese Werte vorerst zu sichern.
Zu prüfen sein wird aber auch, ob und inwieweit die zum PICAM Unternehmensverbund gehörenden Gesellschaften (PICAM GmbH, PICCOR AG u.a.) und die für diesen Unternehmensverbund handelnden Personen persönlich den Anlegern gegenüber zum Ersatz etwaiger (Total-) Verluste verpflichtet sind.
Nach ständiger Rechtsprechung sind die Initiatoren solcher Anlagemodelle regelmäßig verpflichtet, die Bonität und Seriosität ihrer Erfüllungsgehilfen sowie die wirtschaftliche Plausibilität der von ihnen angebotenen Finanzgeschäfte zu prüfen. Sofern eine solche Prüfung nicht oder unzureichend durchgeführt wurde, haften die Initiatoren und deren Emissionshelfer den Anlegern gegenüber möglicherweise selbst auf Schadensersatz.
Rechtsrat für Anleger des PICAM Unternehmensverbundes
Geschädigte Anleger, die im Rahmen der vom PICAM Unternehmensverbund angebotenen Vermögensverwaltung ihre dort investierte Geldanlage ganz oder teilweise verloren haben, sollten sich keinesfalls darauf beschränken, gegen die Verantwortlichen der Vermögensverwaltungsgesellschaft oder sonstige mit der Vermögensverwaltung betraute Personen nur eine Strafanzeige zu erstatten.
Da die strafrechtlichen Ermittlungen nicht automatisch dazu führen, dass die geschädigten Anleger zum Teil oder in voller Höhe ihre Geldanlage zurückerhalten, ist es vielmehr erforderlich, gegebenenfalls über einen Anwalt selbständig weitere zivilrechtliche Schritte zu unternehmen, um zu versuchen, wenigstens einen Teil des investierten Geldes zurück zu erhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.