Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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SHEDLIN Chinese Property 1: Anlage im Hochrisikomarkt

Bei dem Beteiligungsangebot an dem sogen. “SHEDLIN Chinese Property 1” der SHEDLIN Capital AG handelt es sich laut einer Bewertung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 15.01.2009 um einen hochriskanten Fonds zur Finanzierung von Projektentwicklungen in China, bei dem weder der Initiator noch die Managementpartner über einschlägige Erfahrungen vor Ort verfügen.

Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass eine Beteiligung an diesem Fonds ein blindes Vertrauen des Anlegers voraussetze, weil keinerlei konkrete Investitionskriterien vorlägen und Angaben zu lokalen Partners fehlten. Außerdem stünden einschlägige Erfahrungen mit Projektentwicklungen in China noch aus.

Das Beteiligungsangebot des “SHEDLIN Chinese Property 1”

Die SHEDLIN Chinese Property 1 GmbH & Co. KG will interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, mittelbar in Immobilienprojektentwicklungen in China zu investieren und möchte zu diesem Zweck von Investoren mindestens € 35 Mio. bis maximal € 50 Mio. einsammeln.

An diesem Blindpool, bei dem die Investitionsobjekte noch nicht feststehen, können sich die Anleger ab einem Anlagebetrag von € 15.000,- beteiligen. Die Laufzeit des Fonds soll ca. 4 bis 5 Jahre betragen und eine ordentliche Kündigung erstmals zum 31.12.2013 möglich sein.

Die Fondsgesellschaft will mit den Anlegergeldern gemeinsam mit institutionellen Investoren Minderheitsbeteiligungen an Beteiligungsgesellschaften der Charlemagne Capital erwerben, um in Form sogen. Joint Ventures Büro-, Einzelhandels- und Wohnimmobilien in China zu erwerben. Zu diesem Zweck sollen auf Eigenkapitalbasis 81,63 Prozent des Fondsvolumens in den Erwerb solcher Beteiligungen investiert werden.

Die Renditeerwartung des “SHEDLIN Chinese Property 1” liegt bei mindestens 30% p.a., wovon den Anlegern etwa 15% p.a. zufließen sollen.

Das maximale Risiko für Anleger des Fonds besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft realisieren.

Rechtsrat für Anleger des “SHEDLIN Chinese Property 1”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “SHEDLIN Chinese Property 1” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

 

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